Illegale Beschäftigung in der häuslichen Pflege

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Bei der Minijob-Zentrale (der Sozialversi.*) waren dem Bericht zufolge im Juni 2012 insgesamt 242.743 Minijobber in deutschen Haushalten angemeldet. Das seien zwar fünf Prozent mehr als im Vorjahr, aber wohl immer noch nur ein Bruchteil aller Haushaltshilfen in Deutschland, hieß es.

Ergebnisse: Der Umfrage zufolge gaben 23 Prozent der Befragten an, der Helfer selbst wolle nicht ordnungsgemäß angemeldet sein. Elf Prozent der Befragten räumten ein, sie wollten durch die Beschäftigung einer illegalen Hilfe Geld sparen. 15 Prozent war die Anmeldung zu kompliziert, 14 Prozent hatten sich noch gar nicht damit beschäftigt. Zwölf Prozent der Befragten wussten der Studie zufolge nicht, dass private Helfer angemeldet werden müssen.

Schwarzarbeit

z. B. die Illegale Beschäftigung in der häuslichen Pflege Die hohen Kosten einer angemessenen Versorgung pflegebedürftiger Menschen führten verstärkt in den letzten Jahren zur Entstehung eines Grau- und Schwarzarbeitsmarktes: Die halblegale oder illegale Beschäftigung von Helfern/Helferinnen in der häuslichen Pflege, oft beschönigend als Haushaltshilfen bezeichnet.

Gründe für häusliche Pflege

Es gibt in Deutschland mehr als 2 Millionen Menschen, die auf permanente Hilfestellungen angewiesen sind. Dem können unterschiedlichste körperliche/psychische Erkrankungen oder Behinderungen zugrunde liegen. Als relativ große Gruppen mit einem hohen Betreuungsbedarf sind demenziell Erkrankte und Schwerstpflegebedürftige (gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung) zu nennen.

Nur etwa ein Drittel dieser Pflegebedürftigen lebt in Pflegeheimen. Die meisten älteren Menschen wollen ungern ihre gewohnte Umgebung verlassen - nicht nur wegen sentimentaler Erinnerungen und irrationaler Vorbehalte gegen die Heimunterbringung. Die eigene Wohnung macht einen wesentlichen Teil der Identität aus (Persönlichkeit, Intimsphäre, Biografie). In der gewohnten Umgebung fällt die Orientierung leicht und sind alltägliche Verrichtungen selbstverständlich, was auch bei fortschreitenden kognitiven Einschränkungen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenaktivität erhält. Rein körperliche Degeneration führt evtl. vermehrt zu einem Gefühl des Ausgeliefertseins, was Betroffene dazu veranlassen kann, lieber eine Unterversorgung in Kauf zu nehmen, als sich in fremder Umgebung fremden Menschen anzuvertrauen.

Hilfebedarf von Pflegebedürftigen

Zunächst sind es Haushaltsarbeiten, die wegen körperlichen/kognitiven Einschränkungen vom Arbeitgeberhaushalt nicht mehr selbst besorgt werden können: Lebensmittel einkaufen, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigung und Instandhaltung der Wohnung, Versorgung von Haustieren, Fahrdienste mit dem Pkw. Dazu kommen oft von vorneherein auch Tätigkeiten, die sich mit pflegerischen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdschädigungen, Grundversorgung bei der persönlichen Hygiene (Pflege beim Waschen und Ausscheiden), bei der Nahrungsaufnahme und Behandlungspflege (Einsatz von Medikamenten und Hilfsmitteln, Wundversorgung).

Gründe für die Illegalität

Der wichtigste Grund für die illegale Beschäftigung sind die Kosten für den erforderlichen hohen Zeitaufwand.

Die Versorgung in der häuslichen Umgebung kann oft nicht allein durch Angehörige sicher gestellt werden, da sie meistens nicht eine 24-Stunden-Anwesenheit alleine organisieren können. Die Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte und der legale Einsatz von HelferInnen ist dafür wegen des hohen Zeitaufwands teuer und wird nur zu einem geringen Teil durch die Leistungen der Pflegeversicherung kompensiert. Nach Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sind Familien nicht selten finanziell überfordert.

Das legale Verfahren der Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen ist bürokratisch aufwändig, so dass viele Betroffene auch deshalb illegale Schwarzarbeit für akzeptabel halten.

Ausgestaltung der illegalen Beschäftigung

Schwarzarbeit: Nicht angemeldete bezahlte Tätigkeit, also Lohnarbeit ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben; rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber (s. u.). Die Übergänge zwischen legaler und illegaler Beschäftigung bzw. zwischen den unten beschriebenen Formen der halblegalen/illegalen Beschäftigung sind dann scheinbar fließend, wenn ein Teil der Leistungen legal erbracht wird.

  • Regelmäßige Leistungen durch Angehörige (Familie, Bekannte) oder "ehrenamtliche" fremde HelferInnen werden mit einem Taschengeld oder einer rel. hohen Aufwandsentschädigung abgegolten (vgl. Babysitter).
  • Eine geringfügige Beschäftigung z.B. als Haushaltshilfe ist zwar angemeldet, es entsteht aber häufiger ein Mehrbedarf an Leistungen, der "schwarz" zusätzlich gearbeitet und bezahlt wird.
  • Regelmäßige bezahlte, nicht angemeldete Beschäftigung z.B. zur Hilfe bei der täglichen Körperpflege;
  • Aufnahme einer/eines fremden Helferin/Helfers in den Haushalt der pflegebedürftigen Person zur 24Stunden-Betreuung, umfangreiche hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen gegen Bezahlung, jedoch nicht als angemeldete Beschäftigung und ohne Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Arbeitszeit, Mindestlohn etc.) (s. a. Wohngemeinschaft).


Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege

Die zahlenmäßig stark angestiegene Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege in den D-A-CH-Ländern wie auch im übrigen Westeuropa hat verschiedene Aspekte, die hier kurz aufgezählt werden sollen. Nach verschiedenen Schätzungen beschäftigen über vier Millionen deutsche Privathaushalte regelmäßig oder wiederholt eine Haushaltshilfe. Ein großer Teil davon sind Ausländerinnen. Ein Teil davon mit legalem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Andere reisen mit Touristenvisa ein. Präzise Angaben kann es solange nicht geben, wie diese Beschäftigungsverhältnisse zur "Kostenersparnis" der Arbeitgeber-Familien illegal bleiben. Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer tauchten 2005 40.000 Personen in der Statistik auf.<ref>Die Münchner Soziologin Maria S. Rerrich nach Evangelischer Pressedienst vom 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt </ref>

  • der Ausländerstatus hat spezielle Rechtsgrundlagen für ein Beschäftigungsverhältnis. Zum Beispiel muss in Deutschland das Ausländergesetz (Schweiz und Österreich entspr. Gesetze; insbesondere über das Visum (bei Wikipedia)) beachtet werden, da der Aufenthalt weder dem Tourismus noch einem Studium dient. Soziologisch wird von Arbeitsmigration gesprochen. Gelegentlich wird auch die Rechtsstellung bei Au pair-Einsätzen als mögliche Grundlage herangezogen.
"Wir können heute von einer Feminisierung der Migration sprechen", sagt Sigrid Metz-Göckel. Die Professorin an der Technischen Universität in Dortmund leitet seit 2004 ein Forschungsprojekt zur Migration polnischer Frauen ins w:Ruhrgebiet.<ref>Nach Evangelischer Pressedienst 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt </ref>
- Siehe auch bei Wikipedia dazu: w:Arbeitsmigration, w:Gastarbeiter, w:illegale Migration, w:sans papiers, w:Touristenvisum, w:Zuwanderungsgesetz (D).
  • Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet Arbeitnehmer (meist weiblich), die in einem Privathaushalt tätig sind, um vor allem die private Hausarbeit der Arbeitgeber zu besorgen. Damit verbunden ist die Frage nach der Arbeitsteilung zwischen Männer und Frauen, zwischen reichen und armen Bevölkerungsgruppen, und noch einmal ein mehr rechtlicher Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber; insbesondere einer Familie als Arbeitgeber (u. a. in Form des Arbeitsvertrags, der Krankenversicherungspflicht).
  • Die hauswirtschaftliche Tätigkeiten erfordern einen großen Zeitaufwand. Eine hilfs- und pflegebedürftige Person benötigte dafür noch mehr Zeit. Vielfach ist die Erledigung solcher Arbeiten durch die freundliche Polin oder Ungarin unproblematisch. Sie macht diese Arbeiten eigentlich "nebenher". Denn der für die beauftragenden Familie wichtigste Aspekt bleibt die, fast, ständige Anwesenheit einer Überwachungsperson, um Schaden für die kranke Person zu vermeiden. Damit sind nicht nur (arbeits-)rechtliche Gesichtspunkte sondern moralische und Beziehungsaspekte verbunden.
  • Ausländische Haushaltshilfen werden seit 1995, dem Jahr der Einführung der Pflegeversicherung, in Deutschland vermehrt beschäftigt, weil Familien von dieser Versicherung einen "Kostenzuschuss (Geldleistung)" erhalten, wenn sie pflegebedürftige Personen zuhause versorgen. Welche Rolle (oder: weitere Rollen) hat diese Konstruktion für die Beschäftigung von ausländischen Helferinnen?
  • Rechtsgrundlagen unterschiedlichster Beschäftigungsverhältnisse: Dazu der Absatz über verschiedene Formen, aber auch die Folgen illegaler Beschäftigung von Personen im Privathaushalt sind zu erläutern.
  • die Diskussion in der Öffentlichkeit dreht sich zunächst um die Frage der Schwarzarbeit. Dabei geht es neben der Bestrafung der ArbeitgeberInnen für die Steuerhinterziehung aber auch um die Frage der Bezahlbarkeit professioneller Pflege, die Ausbeutung von AusländerInnen und die Schaffung weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Gründe für Tätigkeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen

Es gibt in Deutschland mehr als 2 Millionen Menschen, die auf permanente Hilfestellungen angewiesen sind. Als relativ große Gruppen darin sind dies mit einem hohen Betreuungsbedarf die demenziell Erkrankten sowie andere Schwer- und Schwerstpflegebedürftige (gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung) in hohem Lebensalter. (Nur etwa ein Drittel dieser Pflegebedürftigen lebt in Pflegeheimen.)

Bei der Versorgung in der häuslichen Umgebung arbeiten sehr oft Ehefrauen, (Schwieger-)Töchter, Nachbarinnen, seltener Ehemänner, Söhne u. a. unentgeltlich bzw. für die von den Pflegekassen für die häusliche Pflege gezahlten Beträge (Pflegestufe I = 205 Euro, II = 410 EURO, III = 665 EURO; dazu kommen für solche ansonsten nicht pflichtversicherte Pflegepersonen noch Beiträge der Pflegekasse zur Rentenversicherung). Nicht immer können auf diese Weise alle Bedürfnisse der kranken alten Menschen rund um die Uhr erfüllt werden. Durch emotionale Bindungen zwischen Eltern- und Kind-Generation kommen zusätzliche Konfliktpotentiale bei diesen Arbeiten hinzu.

Zum Bedarf an bezahlbaren Hilfskräften in solchen Haushalten schreibt Christine Holch dass der Hauptgrund in der positiven Sorge für die Familienmitglieder liegt.<ref>Christine Holch: Betreuerin dringend gesucht. In: „chrismon, das evangelische Magazin“, 11/06</ref>

Zunächst sind es Haushaltsarbeiten, die vom Arbeitgeberhaushalt (auch eine einzelne Person stellt soziologisch betrachtet einen Haushalt dar) nicht mehr selbst besorgt werden können. Beispiele für Einschränkungen: Lebensmittel einkaufen - fehlende Orientierung wegen einer Demenzerkrankung, Essen zubereiten - Schmerzen bei Bewegung der Finger durch Rheuma, Wäscheversorgung - fehlende Körperkraft beim Heben und Tragen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung - fehlende Körperkraft um auf Hocker oder Leitern zu steigen.

Dazu kommen oft von vorneherein auch Tätigkeiten, die sich mit anderen Berufsfeldern, insbesondere der Alten- oder Krankenpflege, überlagern: Beaufsichtigung der demenzkranken Person zur Vermeidung von Stürzen oder Fremdschädigungen, ihre Grundversorgung bei der persönlichen Hygiene (Pflege beim Waschen und Ausscheiden), bei der Nahrungsaufnahme (sonst verhungern z. B. demente Menschen im Laufe der Zeit) - also Tätigkeiten im weitesten Sinne des Begriffs Altenpflege.

Weiter kommen gelegentlich oder regelmäßige die Versorgung von Haustieren, Fahrdienste mit dem Pkw; gelegentlich aber auch Mithilfe im (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieb der Familie des Auftraggebers.

Sprachliche Hindernisse

Mit der Öffnung w:Europas nach Osten um 1990 kommen sie nunmehr v.a. von dort. Überwiegend aus w:Polen, w:Ungarn, w:Tschechien und w:Rumänien, aber auch aus anderen Ländern gibt es diese legale und illegale Arbeitsmigration im Berufsfeld Haushalt.

Der Problembereich Behandlungspflege

Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten im Sinne der Pflege- bzw. der Krankenversicherung ist für eine ausländische Haushaltshilfe eigentlich nicht zulässig. Dafür gibt es ja gemäß den Zahlen der Arbeitsverwaltungen ausreichend viele ortsansässige Arbeitskräfte. Ob es sinnvoll ist bei Anwesenheit z. B. einer tschechischen Krankenschwester für eine Insulininjektion eine Sozialstation zu beauftragen wird dabei aus marktpolitischen Entscheidungen der Politik nicht überlegt.

Die fachliche Qualität der pflegerischen Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich (Pflegequalität). Durch die Rahmenbedingungen der Illegalität wird allerdings eine Verbesserung, z. B. Anleitung bei der richtigen Durchführung von Prophylaxen oder Beobachtung von Medikamenteneinflüssen, durch professionell Pflegende massiv erschwert.

Überblick zum Jahresanfang 2008

Hier sprechen wir über die Arbeitsbedingungen von über 100 Tsd. Personen, die versuchen so ihren Lohn zu verdienen. Und bezogen auf die Arbeitszeit arbeiten sie ziemlich sicher mehr als viele Vollzeitbeschäftigten. Warum ausländische Haushaltshilfen? Die Antwort darauf liegt in einem Gedankenexperiment: würden nämlich deutsche (bzw. österr., schweizerr. ) Haushaltshilfen beschäftigt, gäbe es das Problem überhaupt nicht. Denn die könnten zu dem Lohn in D-A-CH nicht leben. Das "Geschäft" basiert also auf der Voraussetzung des Wechselkursgefälles und der fehlenden Absicherung im deutschen (etc.) Sozialversicherungssystem. Es werden grobe Erfahrungswerte über die lohnähnliche Bezahlung genannt.

Es gibt neben den seltenen familiären Kontakten derzeit fünf Gestaltungsmodelle:

• Deutsche Pflegedienste – 4800 bis 10.000 Euro (1 bzw. 2 Pers. legal rund um die Uhr. Die evtl. ebenfalls auslä. Altenpflegerin/-innen oder Pflegehelferinnen wohnen mit im Haus und sind bei einem anderen Arbeitg. angestellt. Die Pflegekasse kommt für max. 1432 Euro, in Härtefällen bis zu 1918 Euro im Monat auf. Theor. wäre auch die Familie als Arbeitg. möglich.)

• Hilfe vom Arbeitsamt – 1500 bis 2000 Euro pro Helferin (Über die Arbeitsagenturen legal vermittelt (manchmal wird auch nachträglich vom AA legalisiert). Diese Haushaltshilfen dürfen offiziell nicht pflegerisch tätig sein! Die Pflegekasse kommt für 205 €, 410 € bzw. max. 665 € Pflegegeld (Barleistung) auf)

• Vermittlung – 1200 bis 1800 Euro (Vermittlungsagenturen + Pflegekraft, die offiziell bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland beschäftigt ist. Die Pflegekasse kommt für 205 €, 410 € bzw max. 665 € Pflegegeld auf - da ja kein Versorgungsvertrag mit dem a. Untern. besteht.)

• „Selbständige” Pflegerin – 1000 bis 1500 Euro (Vermittlungsagentur. Vorsicht: bei Scheinselbständigkeit entspr. Konsequ. f. den dt. Arbeitg. Die Pflegekasse kommt für 205 €, 410 € bzw max. 665 € Pflegegeld auf)

• Illegale „Perlen" – 800 bis 1200 Euro (Vorsicht: fehlender Versicherungsschutz, Strafbarkeit)

Die Reihenfolge in der Häufigkeit des Bestehens der verschiedenen Formen und damit auch die Größenordnung der sozialrechtlichen Problematik dürfte gerade die umgekehrte Reihenfolge wie hier sein. Also "illegale Beschäftigungsformen" am häufigsten. Die Schätzungen über die illegalen Arbeitsverhältnisse in der innerfamiliären Pflege beginnen alle erst jenseits von 100.000 Familien, die durchaus in Kenntnis dieser rechtlichen Risiken die eine oder andere "Notlösung" auf sich nehmen, um einen "Umzug" ins Pflegeheim möglichst lange zu umgehen.

In Anlehnung an: Dollinger F.-H.; Von der Schwarzarbeit zur legalen pflegerischen Dienstleistung 2008, Mainz: Konrad-Adenauer-Stiftung, Gesundheitspolitisches Seminar vom 26.04.2008.

Besondere Formen von Arbeitsverhältnissen

(In diesem Absaz bei den Links bitte beachten das Kürzel w: bedeutet den Link auf einen Artikel bei Wikipedia - also nicht im PflegeWiki. Um von dort zurück zu kommen bitte dem Browser entsprechende Tastenbefehle beachten.)

Geringfügige Beschäftigung

Zu den besonderen Rahmenbedingungen bei geringfügiger Beschäftigung siehe bei Wikipedia. Es geht um die Unterscheidung von kurzfristige Beschäftigung und geringfügiger Bezahlung.

kurzfristige Beschäftigung kann Minijob sein

w:Minijobs sind so genannte „geringfügig entlohnte Beschäftigungen“, bei denen der Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigen darf. Verdient der Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer in Form einer Pauschalsteuer in Höhe von 2%. Es ist rechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, solange der Arbeitnehmer nicht unter Vorlage der Lohnsteuerkarte eine Besteuerung nach seiner individuellen Steuerklasse verlangt. Dies würde für ihn allerdings meistens ungünstiger sein, wenn er die Steuerklasse 5 oder 6 hat.

Auch eine kurzfristige Beschäftigung kann ein Minijob sein, wenn sie in einem Kalenderjahr zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nicht übersteigt. Bei kurzfristigen Minijobs, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sind keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch ist eine w:Pauschalsteuer an das Finanzamt zu entrichten bzw. über die Steuerkarte abzurechnen.

Falls der Arbeitnehmer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, werden die Verdienste aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet. Beträgt der Gesamtverdienst mehr als 400 Euro (Jahressumme geteilt durch 12 bzw. 13), besteht Versicherungspflicht.

Das w:Haushaltsscheckverfahren vereinfacht dem Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck, mit dem geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer in Privathaushalten vereinfacht zur deutschen Sozialversicherung angemeldet werden können. Dabei muss der Arbeitgeber der w:Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der gesamten Beiträge zur Sozialversicherung, der Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie eventuell zu zahlender w:Pauschalsteuer erteilen. Die Minijob-Zentrale bucht dann die fälligen Beiträge vom Konto des Arbeitgebers ab.

Der w:Haushaltsscheck darf nur verwendet werden, wenn das Arbeitsentgelt 767 EUR im Monat nicht übersteigt. Ein Überschreiten der Entgeltgrenze führt zum Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens.

Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der w:Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Vermittlung

Im Internet bieten inzwischen eine ganze Reihe von Vermittlungsunternehmen an, einen Kontakt zu „selbständigen” Pflegerinnen herzustellen. Dafür verlangen sie eine (meist jährliche) Vermittlungsgebühr und bieten auch Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung an. Ganz eindeutig legal ist diese Art der Beschäftigung einer Pflegekraft jedoch nicht immer. Der Grat zwischen echter und w:Scheinselbständigkeit ist hier sehr schmal. Andere Vermittlungsagenturen bieten Pflegehelferinnen an, die bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland beschäftigt sind. Dazu legen diese einen Versicherungsnachweis vor.

Legal im Haushalt

J. Schmidt (siehe Literatur) untersucht derzeit die Arbeits- und Lebensbedingungen von Haushaltsarbeiterinnen, die legal nach der Vermittlung durch die Arbeitsagentur beschäftigt werden. Auch hier unterscheiden sich die schriftlich vereinbarten Bedingungen von der Realität. Die Arbeitszeiten sind wesentlich länger als auf dem Papier unterschrieben. Es kommt zu Bevormundungen, die an die Zeiten der „Hausmädchen“ erinnern: nicht Rauchen vor der Haustür, keine Benutzung des Telefons, Kontakte zu (ausländ.) Freundinnen am Ort unerwünscht. Es sind ebenfalls „prekäre“ Arbeitsverhältnisse deren einziger Vorteil zu sein scheint: die legale Arbeitsdauer kann bis zu drei Jahren betragen. Dabei kann es auch zu Wechseln des Arbeitgeberhaushalts kommen. (Dies ist durch die Legalität andrerseits jedoch erschwert, weil diese potentiellen Arbeitgeberfamilien gerne die dadurch höheren Lohnnebenkosten sparen.)

Seit 2005 vermitteln die Arbeitsagenturen über die dortigen Behörden Haushaltshilfen aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowenien, der Slowakei und Tschechien, die bei den Pflegebedürftigen arbeiten und wohnen. Die deutsche Familie als Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Mindest-Bruttolohn von 1230 Euro plus die Steuern und Sozialversicherungen (etwa 250 Euro. Für Unterkunft und Verpflegung können maximal 370 Euro abgezogen werden). Die offizielle, tarifliche Arbeitszeit liegt bei 38,5 Stunden die Woche. Diese Haushaltshilfen dürfen legal allerdings nicht pflegerisch tätig sein (da schaut die Arbeitsagentur bisher nicht nach).

Sind die ausländischen Hilfskräfte nicht über die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit oder durch ein legales Dienstleistungsunternehmen vermittelt, dann arbeiten sie illegal in Deutschland und können -ebenso wie die Arbeitgeber- strafrechtlich verfolgt werden. Das zuständige w:Zollamt müsste bei Kenntnis wegen illegaler Beschäftigung und das w:Finanzamt (wegen w:Steuerhinterziehung) ermitteln. (Bisher geschieht das in Einzelfällen.)


- Siehe auch bei Wikipedia dazu:Schein-, w:Selbständigkeit, Vermittlungsunternehmen

Kosten bei legaler Beschäftigung

Es können folgende Kosten bei legaler Beschäftigung entstehen:

  • Lohn: Die Lohnhöhe ist grundsätzlich frei verhandelbar. Soweit eine ausländische Betreuungshilfe für den Aufenthalt in Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung jedoch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt, darf sie nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden. Keiner solchen Zustimmung bedürfen ausländische Arbeitskräfte aus der EU mit Ausnahme Rumäniens und Bulgariens. EU-Ausländer dürfen also auch zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden, soweit die Vergütung nicht sittenwidrig ist oder sonst gegen zwingendes Arbeitsrecht verstoßen wird. Eine Orientierung bei der Lohnfindung bieten die Tarife, die die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten mit dem deutschen Hausfrauenbund vereinbart hat. In Baden-Württemberg beträgt der Monatsverdienst danach auf der Grundlage einer 39-Stunden-Woche z. B. 1491,- €.
  • Sozialversicherungsbeiträge ca. 22% vom Lohn
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für ein Jahr (2011) 54,- €
  • Evtl. Kosten für die Vermittlung, Beratung und Begleitung und die Gehaltsabrechnung und damit verbundene Verwaltungstätigkeiten, monatlich etwas 120,- €
  • Soweit Unterkunft und Verpflegung gestellt werden, unterliegt dies als Sachzuwendungen auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.
  • Kosten für die Anreise ca. 80,- bis 130,- €
  • evtl eine Betriebshaftpflichtversicherung ca. 200,- € / Jahr

Die Kosten der Beschäftigung können bis zu bestimmten Grenzen als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt selbstredend nur bei einer legalen Beschäftigung.

Probleme aus Sicht der Sozialstationen

Zwischen 1960 und 1990 haben sich bundesweit ambulante Dienste als gemeinnützige oder gewerbliche Einrichtungen zunächst in der Krankenpflege, dann auch in der hauswirtschaftlichen Versorgung von Behinderten und Kranken zuhause entwickelt. Seither ist dies ein bedeutender Wirtschaftszweig im Gesundheitswesen. Es kam 1995 zu einem weiteren Wachstumsschub. Nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 besteht für Pflegebedürftige aber auch die Möglichkeit Geldmittel daraus in Eigenverantwortung zur Abdeckung des Versorgungsbedarfs auszugeben. Werden (ausländische) Haushaltshelferinnen dafür eingesetzt, bedeutet dies für Sozialstationen den Verlust von potentiellen KundInnen. Dies hat seit 2000 vermehrt zu Klagen der Sozialstationen darüber geführt. Nach einer Studie im Auftrag der Caritas (Neuhaus, A.; Isfort, M.; Weidner, F.: Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen (moH), Köln 2009) arbeiten jedoch Pflegedienste und Haushaltshelferinnen meist gut zusammen.

Gesetzliche Regelung in Österreich

Das Hausbetreuungsgesetz (Artikel bei Wikipedia) gilt als östreichische Antwort auf die gleiche Problemlage. Die Regierung dort hat damit auch eine öffentliche Kostenbeteiligung für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei vorgesehen, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder professionelle Pfleger oder -innen brauchen. Das Hausbetreuungsgesetz trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Die daraus entstehenden Kosten teilen sich dort die Bundesländer und der Bund.

Bei der Arbeitszeit ist allerdings die Vertragsfreiheit deutlich beschnitten. Die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden pro Woche betragen. Eine weitere Voraussetzung ist ähnlich dem Aupair-Status: Die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden und dort Wohnraum und volle Verpflegung erhalten.

Unionsvorschlag April 2011

Die Experten von CDU und CSU schlagen 2011 intern vor, eine Regelung aus Österreich "ergebnisoffen" als Weg aus der Illegalität zu prüfen. Dort muss Helfern aus dem Ausland ein eigenes Zimmer, freie Kost und eine Bezahlung von 800 bis 1000 Euro im Monat angeboten werden. Die Sozialversicherung übernimmt die Pflegekasse. Evtl. wäre das nach einer Einigung in der Union dann mit der FDP zu diskutieren.<ref>[www.tagesspiegel.de/politik/union-will-pflegeberuf-aufwerten/4071150.html CDU und CSU einigen sich auf Eckpunkte / Bessere Versorgung von Demenzkranken geplant.] Im Tagesspiegel vom 17. April 2011 </ref>

Siehe auch

zum Arbeitsrecht

Medien und Literatur

(Weitere Literaturangaben und Literaturhinweise, sortiert nach den angesprochenen Themenkomplexen Arbeitsmigration, Familienanschluss, Arbeitsmarkt in Europa, Haushaltsführung, Arbeitsfeld Pflege, befinden sich hier auf der dazugehörigen Diskussionsseite)


  • Oliver Aitcheson: Zuwanderung von Pflegekräften aus dem Ausland. Beschäftigungsverordnung trat am 1.1.2005 in Kraft. In: Durchblick, (2005)1, S. 16. Standort: 153, Dok.Nr.: 34651
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990
  • Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung: Projektbericht: Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen. 2009, Köln (Online hier als PDF-Datei zum Download)
  • Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe (Zeitschrift), 10:2005 (enthält die meisten Anregungen zu diesem Beitrag)
  • Heidi Müller: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten. Berlin, 1985.
  • Georg Neumann: Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt. Kreuz-Verlag, Freiburg, 2010, ISBN 978-3-7831-3402-5 (Erfahrungen mit demenzkranker Mutter und Ratgeber)
  • Justyna Polanska: Unter deutschen Betten – Eine polnische Putzfrau packt aus. Knaur TB, 2011. ISBN 978-3-426-78397-9 (Interview, mehr zum Buch)
  • Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse 157 – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Mabuse-Verlag GmbH, Frankfurt am Main (September. 2005).
  • Peter Hanau, Susanne Peters-Lange: Teilzeitarbeit. Mini-Jobs. Das Buch zur Fernsehserie ARD-Ratgeber Recht. Nomos, 2007. ISBN 3-423-58113-1
  • Kondratowitz, H. J. von: Die Beschäftigung von Migranten/innen in der Pflege. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 38(2005)6, S. 417-423. Standort: 104, Dok.Nr.: 36057


Quellen, Literaturnachweise

<references/>

Fernsehbeiträge

Weblinks

Bundes- bzw. Landesbehörden (D, At):

Probleme der illegalen Beschäftigung

  • Straftat Schwarzarbeit - keine Lohn-/Einkommenssteuer, keine Sozialabgaben, kein Rentenanspruch - Geld- oder Freiheitsstrafen möglich;
  • rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber - arbeitsrechtliche Bestimmungen werden u. U. nicht eingehalten (Arbeitszeit, Mindestlohn, Qualität der Leistungen), kein Versicherungsschutz bei Unfällen
  • Qualität der Pflege ist nicht gesichert: HelferInnen ohne Ausbildung können Pflegebedürftige kaum angemessen versorgen; selbst Fachkräfte handeln in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis u. U. unprofessionell (emotionale Überforderung, keine Kontrolle, keine fachliche Beratung) (s. a. Pflegefehler, gefährliche Pflege);
  • Sprachbarriere bei fremdsprachlichen (ausländischen) Helferinnen/Helfern: Verständigungsprobleme bei Absprachen oder Anweisungen, Kommunikation mit Pflegebedürftigen erschwert.

Alternativen

  • bereits beschäftigte HelferIn anmelden, rechtlich korrekten Arbeitsvertrag abschließen und einhalten;
  • (mehr) ehrenamtliche Helfer (z.B. Besuchsdienste gemeinnütziger Organisationen, Hilfe durch Bekannte, Mitglieder der religiösen Gemeinde);
  • Beratungs- und Entlastungsangebote sozialer Organisationen;
  • Beantragen einer (höheren) Pflegestufe, um mehr professionelle Hilfen finanzieren zu können;
  • kurzfristige Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste oder vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung z.B. während des Urlaubs betreuender Angehöriger oder bei besonderen Krisen der pflegebedürftigen Person (s. Kurzzeitpflege, familienentlastende Dienste);
  • Umzug mit PertnerIn in eine Wohngemeinschaft (Senioren-WG, Betroffenen-WG);
  • dauerhafte Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Behinderten-, Alten- oder Pflegeheim) - dabei besteht ja weiterhin die Möglichkeit der zusätzlichen Versorgung durch Angehörige (mit evtl. insgesamt besserer Rund-um-Versorgung) !
  • am besten: hiesiger Pflegedienst mit festangestelltem Personal und Kassenzulassung. Es gibt wenige deutsche Pflegedienste die diese Anforderungen in der Rund-um-die-Uhr-Pflege erfüllen,aber es gibt sie.
  • Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte, die im Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Diese können zeitweise legal in Deutschland arbeiten und sind auch während ihres Einsatzes krankenversichert.

Unionsvorschlag April 2011

Die Experten von CDU und CSU schlagen intern vor, eine Regelung aus Österreich "ergebnisoffen" zu prüfen. Dort muss Helfern aus dem Ausland ein eigenes Zimmer, freie Kost und eine Bezahlung von 800 bis 1000 Euro im Monat angeboten werden. Die Sozialversicherung übernimmt die Pflegekasse. Evtl. wäre das nach einer Einigung in der Union dann mit der FDP zu diskutieren.<ref>[www.tagesspiegel.de/politik/union-will-pflegeberuf-aufwerten/4071150.html CDU und CSU einigen sich auf Eckpunkte / Bessere Versorgung von Demenzkranken geplant.] Im Tagesspiegel vom 17. April 2011 </ref>

Filme

Minijob

Literatur

  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt; Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990 .
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738
  • BMfA+S (Hrsg., 1992): Alterssicherung in Deutschland 1986. Band IV: Haushalte und Ehepaare. Forschungsbericht 200-lV Sozialforschung (Infratest Sozialforschung, Bearbeiter Klaus Kortmann), Bonn.
  • Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe(Zeitschrift), Oktoberausgabe 05
  • Stefan Donhauser: Schattenwirtschaft in Baden-Württemberg. Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2005, S. 8 ff
  • Forum Sozialstation, Ausgabe 02/2005, Seite 14-17, Artikel: Vom Hausmeisterservice bis zur Reisebegleitung
  • Häusliche Pflege, Ausgabe 3/2005, Seite 14-19, Artikel: Tag und Nacht beim Kunden
  • Margaret Horsfield: Der letzte Dreck. Von den Freuden der Hausarbeit. Verlag Rütten & Loening, 1999. 272 Seiten - Rütten & Loening. ISBN 3352006210 (Urspr. in USA erschienen. Die Arbeit ist sehr viel gründlicher als der amüsiert klingende Titel ! Dort auch weitere Lit.angaben )
  • H.-J. von Kondratowitz (Deutsches Zentrum für Altersfragen, Berlin): Die Beschäftigung von Migranten/innen in der Pflege. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie. ZfGG Band 38, Nummer 6, Seiten 417 – 424. ISSN 0948-6704 . DOI: 10.1007/s00391-005-0348-0 .
  • Susanne Müller: Billig und willig. In: Altenpflege 8-05 S. 26-27.
  • Georg Neumann: Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt. Kreuz-Verlag, Freiburg, 2010, ISBN 978-3-7831-3402-5 (Erfahrungen mit demenzkranker Mutter)
  • Justyna Polanska: Unter deutschen Betten – Eine polnische Putzfrau packt aus. Knaur TB, 2011. ISBN 978-3-426-78397-9 (Interview, mehr zum Buch)
  • Barbara Seel (Hrsg.): Sicherungssysteme in einer alternden Gesellschaft, Perspektiven sozialer Sicherung zwischen Selbstverantwortung und Solidarität. Ffm/New York. 1998.
  • Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse 157 – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main (September 2005). S. 54-57

Zitate

<references/>

Weblinks


Weblinks 2


Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: * Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt sie gleichzeitig auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Unfallversicherung.

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