Thurgau
Der Thurgau am Bodensee ist ein überwiegend deutschsprachiger Kanton im Nordosten der Schweiz. Der Kanton grenzt im Norden an das deutsche Bundesland Baden-Württemberg und den Kanton Schaffhausen. Im Süden ist in der Nähe des Hörnli der Grenzpunkt mit den Kantonen St. Gallen und Zürich. Die Kantonshauptstadt des Thurgaus (Hauptort) ist Frauenfeld. Der Hohgrat in der Gemeinde Fischingen ist mit 991 Meter über dem Meer der höchste Punkt des Kantons.
Karte des Kantons Thurgau
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Der Kanton grenzt im Norden an das deutsche Land Baden-Württemberg und den Kanton Schaffhausen. Im Süden ist in der Nähe des Hörnli der Grenzpunkt mit den Kantonen St. Gallen und Zürich. Unterhalb des Gipfels des Grat liegt in der Gemeinde Fischingen mit 991 Metern über Meer der höchste Punkt des Kantons.
Der Hauptort und Sitz des Regierungsrates sowie des Obergerichts ist Frauenfeld. Sitz des Grossen Rates sind halbjährlich wechselnd Frauenfeld und Weinfelden. Der Kanton Thurgau bezieht seinen Namen vom Fluss Thur, der ihn von Südosten nach Nordwesten durchquert und weiter westlich im Zürcher Bezirk Andelfingen in den Rhein mündet.
Im Kanton werden 61,0 Prozent der Gesamtfläche als landwirtschaftliche Flächen genutzt.<ref>Quelle: Statistik für die EUREGIO-Bodensee. In: Aufgelistet! Die zehn Landkreise der Bodenseeregion, … In: Südkurier vom 25. Februar 2011 und in: Ders. vom 2. Juli 2011</ref>
Bevölkerung
Sprachen
Die im Thurgau gesprochenen deutschen Mundarten gehören dem Hochalemannischen und innerhalb dessen dem Nordostschweizerdeutschen an.<ref>Aufschluss zu den sprachlichen Besonderheiten geben Fritz Enderlin: Die Mundart von Kesswil; Huber & Co., Frauenfeld [1911] (Beiträge zur Schweizerdeutschen Grammatik 5) sowie Rudolf Hotzenköcherle: Die Sprachlandschaften der deutschen Schweiz; Sauerländer, Aarau, Frankfurt am Main, Salzburg 1984 (Reihe Sprachlandschaften der Schweiz 1), ISBN 3-7941-2623-8; ferner das von Eugen Nyffenegger und Oskar Bandle verfasste Thurgauer Namenbuch, dessen Band 1, bestehend aus zwei Halbbänden, 2003 erschienen ist: ISBN 3-7193-1309-3.</ref>
Religionen – Konfessionen

Als ehemalige gemeine Herrschaft (gemeinsames Untertanengebiet mehrerer eidgenössischer Orte) ist der Thurgau konfessionell nicht einheitlich. Im grösseren Teil des heutigen Kantons dominiert die reformierte Konfession, doch gibt es mehrere Landstriche mit katholischer Konfession. Nach dem ersten und zweiten Kappeler Religionskrieg im 16. Jahrhundert wurde auf der von den katholischen Ständen dominierten Tagsatzung im zweiten Landfrieden festgehalten, dass die neugeschaffenen religiösen Zustände geschützt sein sollen, dass aber auf Wunsch von drei Gläubigen in einer Kirchgemeinde die katholischen Gottesdienste wieder eingeführt werden müssen und die Pfrundgüter gemeinsam verwaltet werden sollen. Im weiteren wurde meist das Territorialitätsprinzip angewandt, die Grundherren (der Thurgau war in sehr viele lokale Herrschaften aufgeteilt) konnten massgeblich die Religion der Untertanen beeinflussen, sich aber nicht immer durchsetzen. Es bildeten sich auch viele paritätische Kirchgemeinden, in denen die Kirchen von beiden Konfessionen gemeinsam genutzt wurden, dabei ging es allerdings mehr oder weniger friedlich zu. Mit dem vierten Landfrieden von 1712 wurden die Reformierten der katholischen Konfession gleichgestellt. Die gemeinsamen Pfrundgüter, aber auch vielerorts die Friedhöfe, wurden nach der Proportion der Konfessionen aufgeteilt. Manche reformierten Kirchgemeinden so zum Beispiel Erlen, Scherzingen, Schönholzerswilen und Roggwil, konnten im 18. Jahrhundert neue Kirchen errichten, was ihnen vor 1712 verwehrt war. Bis 1798 kam es oft vor, dass katholische Kollatoren in den reformierten Kirchgemeinden die sogenannten Prädikanten (Pfarrer) bestimmten. Mit der Aufhebung vieler geistlicher Stifte und des Bistums Konstanz fielen diese Kollaturrechte an den Kanton Thurgau, der sie nach 1820 an die einzelnen Kirchgemeinden vergab.
Bezirke des Kanton Thurgaus
Bis Ende 2010 war der Kanton Thurgau in acht Bezirke organisiert; im Zuge der Bezirks- und Justizreform wurde die Zahl auf fünf reduziert. Die Bezirke fungieren als Gerichts- und Wahlkreise. Die Zivilstandsämter sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind ebenfalls bezirksmässig organisiert.
Organe der örtlichen Selbstverwaltung sind die politischen Gemeinden. Der frühere sogenannte Gemeindedualismus, der durch ein Nebeneinander von Orts- und Munizipalgemeinden charakterisiert war und aus napoleonischer Zeit stammte, wurde durch die neue Verfassung von 1987 abgeschafft. Weiterhin bestehen aber auch öffentlichrechtlich anerkannte Schul-, Bürger- sowie die evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden.
Die fünf Bezirke mit gleichnamigem Hauptort heissen:
Städte und Gemeinden des Kanton Thurgaus
A - C
- Aadorf
- Affeltrangen
- Altnau
- Amlikon-Bissegg
- Amriswil
- Arbon
- Basadingen-Schlattingen
- Berg
- Berlingen
- Bettwiesen
- Bichelsee-Balterswil
- Birwinken
- Bischofszell
- Bottighofen
- Braunau
- Bussnang
- Bürglen
D - F
- Diessenhofen
- Dozwil
- Egnach
- Erlen
- Ermatingen
- Eschenz
- Eschlikon
- Felben-Wellhausen
- Fischingen
- Frauenfeld
G - H
- Gachnang
- Gottlieben
- Güttingen
- Hauptwil-Gottshaus
- Hefenhofen
- Herdern
- Hohentannen
- Homburg
- Horn
- Hüttlingen
- Hüttwilen
K - N
- Kemmental
- Kesswil
- Kradolf-Schönenberg
- Kreuzlingen
- Langrickenbach
- Lengwil
- Lommis
- Mammern
- Märstetten
- Matzingen
- Müllheim
- Münchwilen
- Münsterlingen
- Neunforn
P - S
- Pfyn
- Raperswilen
- Rickenbach
- Roggwil
- Romanshorn
- Salenstein
- Salmsach
- Schönholzerswilen
- Schlatt
- Sirnach
- Sommeri
- Steckborn
- Stettfurt
- Sulgen
T - Z
- Tägerwilen
- Thundorf
- Tobel-Tägerschen
- Uesslingen-Buch
- Uttwil
- Wäldi
- Wagenhausen
- Wängi
- Warth-Weiningen
- Weinfelden
- Wigoltingen
- Wilen
- Wuppenau
- Zihlschlacht-Sitterdorf
Geschichte
Im Frühmittelalter war der Thurgau ein Verwaltungsgebiet, das weit über die Grenzen des heutigen Kantons Thurgau hinausreichte. Der Zürichgau wurde um 850 vom Thurgau abgetrennt.
Am 2. März 1798 erlangte der Thurgau die Freiheit, doch bereits im April wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit der Helvetischen Republik, 1803 ein selbständiger und gleichberechtigter Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Nach der Julirevolution von 1830 machte der Thurgau unter der Führung des Pfarrers Thomas Bornhauser den Anfang mit der Demokratisierung der schweizerischen Kantone durch seine neue, am 26. April 1831 angenommene Verfassung. Seitdem gehörte der Thurgau beständig zu den liberalen Kantonen, nahm teil an den Badener Konferenzbeschlüssen, hob 1848 seine Klöster bis auf eines auf und erklärte sich für Annahme der neuen Bundesverfassung wie auch für die Revisionen derselben 1872 und 1874. Nachdem schon 1837 und 1849 das Grundgesetz revidiert worden war, begann 1868 eine neue Revisionsbewegung, welche die Einführung des Referendums und der Initiative, der direkten Volkswahl der Regierung usw. anstrebte und in der Verfassung vom 28. Februar 1869 ihren Abschluss fand. 1920 wurde der Grosse Rat erstmals nach dem Proporzwahlrecht bestellt, 1988 schaffte eine Verfassungsrevision den typisch thurgauischen Dualismus von Ortsgemeinden und Munizipalgemeinden (siehe Frühere Gemeindeorganisation des Kantons Thurgau) ab zugunsten von einheitlichen politischen Gemeinden, und 1990 trat die neue Kantonsverfassung von 1987 in Kraft.
Thurgauer Angebote
«Mostindien»
In der Schweiz heisst der Kanton Thurgau scherzhaft auch «Mostindien». Geschaffen wurde der Begriff von der Redaktion der humoristischen Zeitschrift Der Postheiri, die von 1845 bis 1875 in Solothurn erschien. In diesem Blatt wurde der in Form einer Mostbirne gezeichnete Thurgau erstmals 1853 mit «Most-India» beschriftet. Das Bestimmungswort «Most-» ist eine Verballhornung von «Ost» und verquickt die östliche Lage des Thurgaus mit dem im Thurgau bedeutsamen Obstbau; der Gesamtname «Mostindien» ist ein sinnfreies Wortspiel mit Ostindien, einem damals bekannten geographischen Raum, der als Gegensatz zum karibischen Westindien das heutige Südasien und Südostasien bezeichnete. Schon 1849 war im Postheiri von der «Mostschweiz» (in Anlehnung an Ostschweiz) die Rede, und 1854 folgten das «Mostindische Meer» (an Ostindisches Meer anklingend) und die «Mostsee» (an Ostsee anklingend), beide für den Bodensee. Das Grundwort «-Indien» hat somit nichts mit Indien zu tun; auch andere Wortschöpfungen des Postheiris wie «Honolulu» für Solothurn, «Mesopotamien» oder «Mutzopotamien» für Bern und «Persepolis» für Zürich spielen nicht auf die namengebenden realen Örtlichkeiten an.<ref>Niklaus Bigler: Von Mostindien bis Mutzopotamien. Ortsnamen im «Postheiri», in: Festgabe für Peter Dalcher, hg. von der Redaktion des Schweizerdeutschen Wörterbuchs, Zürich 1987, S. 41–53; Peter Bretscher: Mostindien – ein Name gibt Rätsel auf, in: BauernZeitung, 15. November 2013, S. 26.</ref>
Thurgauerlied
Die Hymne des Kantons ist das Thurgauerlied O Thurgau du Heimat. Die Melodie stammt von Johannes Wepf, der Text von Johann Ulrich Bornhauser.
Filme
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Literatur
<references />
- Beat Gnädinger (Hrsg.): Abbruch – Umbruch – Aufbruch: zur Helvetik im Thurgau. Frauenfeld: Verlag des Historischen Vereins des Kantons Thurgau, 1999. (Thurgauer Beiträge zur Geschichte Band 136). ISBN 3-9520596-6-8
- Barbara Fatzer: 1798–1848: Freyheit und Eigenständigkeit: ein Beitrag zur Thurgauer Geschichte des 19. Jahrhunderts: Begleitschrift zur Ausstellung in der Schlossremise Frauenfeld, 29. August bis 1. November 1998. Frauenfeld: Historisches Museum des Kantons Thurgau, 1998. ISBN 3-9520823-5-X
- Bodenständig und grenzenlos: 200 Jahre Thurgauer Frauengeschichte(n). Hrsg. vom Verein Thurgauerinnen Gestern – Heute – Morgen aus Anlass des Jubiläums 150 Jahre Bundesstaat/200 Jahre Unabhängigkeit des Kantons Thurgau. Frauenfeld: Huber, 1998. ISBN 3-7193-1159-7
- Frömelt, Hubert; Guisolan, Michel: Topographische Aufnahme des Kantons Thurgau von Johann Jakob Sulzberger, 1830 bis 1838. In: Cartographica Helvetica Heft 17 (1998) S. 3–17 Volltext
- Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Frauenfeld: Huber, 1861–1987. Fortgesetzt durch: Thurgauer Beiträge zur Geschichte. Frauenfeld: Huber, 1989–