Gewalt in der Pflege
Der Begriff Gewalt in der Pflege oderGewalt in Pflegebeziehungen wird überwiegend benutzt, wenn Pflegende (egal ob pflegende Angehörige oder professionell Pflegende) mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen (wollen). Dies sind immer kriminelle Handlungen.
Gewalt in Pflegebeziehungen wird seit einigen Jahren als ein Ausbildungsthema in der Pflege angesprochen. Bis 1995 wurde Gewaltausübung durch professionell Pflegende allerdings eher als ein Tabuthema in Ausbildung und Fachöffentlichkeit umgangen.
Es ist durchaus möglich, mit einer Sensibilisierung Pflegender bereit auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv zu wirken. Es muss nicht erst zu einer Kette von Tötungsdelikten durch eine Einzelne (m/w) kommen, bis Kolleg(inn)en und Vorgesetzte aufmerksam werden. Seit 1995 haben mehrere Lehrbücher das Thema aufgegriffen. Es ist sinnvoll, deutlich zwischen Aggressivität und Gewaltausübung zu unterscheiden. Ebenso werden in der Pflege in bestimmten Situationen legal Zwangsmaßnahmen (Freiheitseinschränkende M.) durchgeführt, die hier nicht Gegenstand des Artikels sind. Auch Pflegende ihrerseits werden relativ oft Opfer von gewalttätigen Patienten/Klienten. Auch dagegen sind präventive Schritte sinnvoll und möglich.
Missverständliche Benutzung des Ausdrucks Gewalt
Sehr oft wird auch dann von Gewalt in der Pflege gesprochen, wenn eigentlich von anderen Formen von konflikthafter Beziehung zwischen den Beteiligten die Rede ist. Dabei wäre es zur Klarheit sinnvoll, genau zwischen Gewaltanwendung und problemhaftem Handeln (z.B. übe Beleidigungen, Vernachlässigung) zu unterscheiden, um nicht Beteiligte fälschlich als Gewalttäter zu kriminalisieren und das Berufsfeld Pflege generell zu diskriminieren.
Pflegeskandale, Beispiele
Pflegeskandal ist ein gelegentlich verwendetes Schlagwort, das in den Medienberichten für Gewalttaten oder sogar Morde aber auch für die Vernachlässigung, Misshandlung oder die wiederholte Verletzung der Berufspflichten von Pflegepersonal gegenüber Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen benutzt wird.
In Schlagzeilen von Zeitungen und Medien wird das Wort nicht einheitlich verwendet. Es kann sich dabei um Einzeltaten oder um einen wiederholt auftretenden gravierenden Mangel in einer Institution handeln. Dabei wird in vielen Artikeln damit gleichzeitig die Vorstellung verbunden, dass die jeweilige Institution nicht alles ihr Mögliche getan hat, um diese massiven Pflegefehler bzw. die Straftaten zu verhindern.<ref>So auch in einer Sammelrezension Holger Jenrich: Kritiker in der Kritik. In: Altenpflege Nr. 5/2007, S. 50–52.</ref> Es geht bei diesem Begriff also um das Zusammentreffen von individuellem und kollektivem Fehlverhalten, das in der Öffentlichkeit Zweifel auslöst, ob die pflegerische Einrichtung nicht gerade das Gegenteil der Fürsorglichkeit bewirkt, die von ihr erwartet und von ihr in der Regel auch geleistet wird.
Besonders chronisch Kranke und Senioren fallen derartigen Missständen leicht zum Opfer, da sie in einem besonders ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zum Pflegepersonal stehen. Wenn sie auf sich allein gestellt sind und keine Angehörige oder rechtlichen Betreuer für sie aktiv werden, könnten Vernachlässigung oder gar Straftaten ihnen gegenüber unentdeckt bleiben. Sie selbst rufen meist nicht die Polizei und klagen nur selten vor Gericht. An Demenz erkrankte Personen, die seit dem Jahr 2000 über sechzig Prozent der Bewohnerschaft von Pflegeheimen ausmachen, stehen einem eventuellen Fehlverhalten der pflegenden Institution und des Personals besonders hilflos gegenüber. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass nicht irgendwo im deutschen Sprachraum über mindestens einen Fall von massiven „Mängeln“ oder gar Verbrechen in einem Altenheim, einer Klinik berichtet wird.<ref>Erkens Fred (1998): Nachgefragt: Einfach einsperren? In Süddeutsche Zeitung vom 19. März 1998 (Soziologe, Leiter des Beratungsbüros Handeln statt Misshandeln in Bonn; Weitere Literatur seither bei HSM – siehe Weblinks)</ref><ref>BAGSO-Positionspapier zu Gewalt gegen Ältere von 2002. Bagso ist ein dt. Dachverband vieler Seniorenverbände</ref><ref>Siehe bei Literatur Eastman (Klassiker zu dem Thema; aus den USA), Fussek und Hiss</ref> Dagegen war es im September 2007 eine Ausnahme in der Presselandschaft, dass und wie über strukturelle Mängel in einer größeren Zahl von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten berichtet und diskutiert wurde (Bericht des MDK über Pflegequalität als Auslöser). === In den Jahren 1989 bis 2000 ===
- 1989: Die Verurteilung der Krankenschwester M. R. zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags in fünf Fällen, fahrlässiger Tötung und Tötung auf Verlangen in je einem Fall 1989 durch das Landgericht Wuppertal. Als ihr Prozess begann, ging die Anklage davon aus, dass die Frau, die seit Oktober 1978 Krankenschwester und später Vertreterin des Oberpflegers auf der chirurgischen Intensivstation der St.-A.-Kliniken in Wuppertal gewesen war, in zwei Jahren 17 Patienten jeweils kurz nach ihrer Verlegung auf die Intensivstation getötet habe.
- In Wien wurde 1991 ein Prozess gegen vier Hilfspflegerinnen (in der Presse Todesengel von Lainz genannt) mit harten Urteilen wegen vielfachen Mordes beendet.
- 1992 wird in Mosbach (Baden-Württemberg) ein Altenpfleger (Heimleiter) wegen körperlicher Misshandlung als vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen und einer fahrlässigen Tötung mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zur Anzeige kam es nicht durch Personal oder Ärzte, die Zeugen einzelner oder mehrerer Taten waren.
- Im Juli 1993 wurde der Krankenpfleger W. L., der im Jahr 1990 in Gütersloh zehn alte, schwerkranke Patienten durch Luftinjektionen getötet hat, vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- 1994 - Eine Krankenschwester hatte in einer Klinik im mittelfränkischen Treuchtlingen einer todkranken Frau ein Beruhigungsmittel gespritzt. Kurz nach der Injektion war die 85jährige gestorben. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Angeklagte eine ähnliche Tat nicht mehr begehen wird“ laut Urteilsbegründung. Durch die Presse auch als Ansbacher „Todesspritzenprozess“ bezeichnet.
- Ein Pfleger in einer Bundeswehrklinik in Berlin wird 1996 wegen fünffachen Totschlags an schwerst kranken Patienten angeklagt. Er gibt zunächst „eine Art Sterbehilfe“ als Motiv an. Später widerruft er sein Geständnis und wird freigesprochen.
- Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen 36jährigen Krankenpfleger zu lebenslänglichem Zuchthaus wegen Mordes in 22 Fällen, Mordversuchs in drei Fällen und unvollendeten Mordversuchs in zwei Fällen an demenzkranken Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren in Innerschweizer Pflegeheimen zwischen 1995 und 2001. Die Aufdeckung der Tat erfolgte, nachdem die Heimleitung eines Betagtenzentrums nach auffälliger Häufung von Todesfällen die Untersuchungsbehörden eingeschaltet hatte.
- 1999 - ein Pflegeskandal in München Original im Archiv</ref>
In den Jahren 2000 - 2012
- 2001 - Ein ehemaliger Altenpfleger (O. D.) gesteht in Bremerhaven den Mord an fünf alten Frauen, um ihnen Geld zu rauben. Was sie nicht wussten: der hilfsbereit wirkende Pfleger war bereits vor längerem fristlos entlassen worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Am 5. Juni 2001 begann die Serie von Morden. Am 14. Juni schließlich erstickte er Anneliese K., 89, und fuhr von dort direkt zur 82jährigen Martha N. Sie verliert während des Überfalls das Bewusstsein. Er raubt ihr 3.700 Mark und flieht. Sie wird kurz darauf von ihrem Sohn gefunden und kann der Polizei erklären, wer sie beraubt hat. Der Täter wird kurz darauf festgenommen. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn zu lebenslanger Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Gutachterin sieht als Hauptgrund: „Er hat die Tötung der alten Frauen als neue Erwerbsquelle für sich erkannt.“ Denn er hatte in einer Prostituierten für sich eine Bezugsperson gefunden, die er mit immer mehr Geld beeindrucken wollte.<ref>Julia Jüttner: Der Fall Des "Oma-Mörders"– "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008</ref>
- 2003 - Wegen Totschlags in einem Fall sowie versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen wird eine Karlsruher Altenpflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilte über Jahre hinweg Patientinnen im Alter zwischen 81 und 94 Jahren ohne medizinische Notwendigkeit in hohen Dosen Insulin verabreicht hat.
- Im Sommer 2003 - Pflegeskandal Lainz (Nr. 2) bei Wien<ref>Die Grünen Wien über den Pflegeskandal</ref>
- 2004 - Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, begann am 6. Februar und endete am 20. November 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten mit einem Urteil in 1. Instanz. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10. Juli 2004 insgesamt 29 Patienten – zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – in einem Krankenhaus in Sonthofen getötet zu haben. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor. Das Landgericht Kempten hat den sogenannten Todespfleger wegen mehrfachen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an.
- Pflegeskandal 2004 in Schleswig-Holstein bei einem landesweit tätigen Träger, dessen Präsidium deswegen zurücktritt. „Nach den Negativ-Schlagzeilen der vergangenen Wochen sollen verschiedene Einrichtungen neue Träger erhalten.“
- Buch und Untersuchung von Karl-Heinz Beine: Krankentötungen in Kliniken und Heimen - Aufdecken und Verhindern.
- 2012 - Ein noch nicht aufgeklärter Vorgang im Saarland, wo gegen zwei Pflegepersonen massive Vorwürfe erhoben werden.<ref>http://www.berliner-kurier.de/panorama/schlimmer-verdacht-altenheim-pfleger-misshandeln-senioren-zu-tode,7169224,16436346.html</ref> Nun prüft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, ob Todesfälle durch den Pfleger verschuldet wurden. „Der Heimträger hat selbst Anzeige erstattet“. Foto "In diesem Altenheim sollen zwei Pfleger Senioren gequält haben" so etwa titelten die Zeitungen. Das hat natürlich Folgen weit über diesen Ort hinaus.<ref>Missstände schon früher bekannt. Eilends hat der Träger jetzt Konsequenzen beschlossen… bei Süddeutsche Ztg. v 21.6.12 </ref>
Theorien der Sozialwissenschaften für das "Warum ? "
Für das Verständnis, wie es zu den grässlichen Handlungen kommen konnte, werden meist Fragen nach der Motivation, den Motiven der TäterInnen gestellt. Die Antworten sind meist ausgedachte, theoretische Antworten, die nicht auf der genauen Untersuchung der TätEr basieren. Dazu tragen die verschiedenen Theorien der Sozialwissenschaften über die Entstehung der Aggression und der Gewalt bei, die in den folgenden Absätzen knapp dargestellt werden.
Überlastungsmodell
Das Überlastungsmodell interpretiert das Fehlverhalten als Reaktion einzelner Personen auf die Pflegesituation insgesamt. Dabei treffen eigene Belastungsgrenzen psychischer oder körperlicher Art mit der Anforderung des Heims zusammen, abhängige Personen individuell mit professionellem Wissen und freundlich zu versorgen. Das soll unabhängig von der Vielzahl zu versorgender Personen geschehen.
- Belastungsgrenzen körperlicher Art könnten z. B. Schlafentzug, körperliche Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Überanstrengung (Stress) sein
- Von Belastungsgrenzen psychischer Art wird gesprochen bei der Leidensfähigkeit im ständigen Umgang mit selbst unter schwersten Krankheitszuständen leidenden Personen – Empathie, Mitgefühl oder Mitleid. Die Distanzierung wird auch als Reaktion auf den Verlust von Berufsidealen/Desillusionierung, Erregbarkeit/Ärger und Gereiztheit beschrieben.
Die gepflegte Person wird von der Pflegeperson quasi als Ursache dieser Symptome betrachtet und im äußersten Fall Opfer von Aggressionen.
Sucht
Misshandlungen als eine direkte Folge oder als Abreaktion von Überlastung wie auch Psychosomatische Erkrankungen oder Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Dabei ist auch zu bedenken, dass durch die weit verbreitete kleinen Betriebsgrössen in der Altenhilfe die Verbreitung gesundheitlicher Vorsorge-programme geringer ist als in großen Institutionen, in denen sich der Einsatz von Betriebsarzt oder Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt Suchtprophylaxe für das Unternehmen in geringeren Personalausfallzeiten direkt lohnt. Dies gilt, obwohl z.B. die erhöhte Suchtgefährdung in den Gesundheitsberufen allgemein unbestritten ist.
Lebensgeschichte des Täters
Entstehung von Aggressivität oder Gewalthandlungen kann als Folge aus der Lebensgeschichte einzelner Täter(innen) verstanden werden. Eigenes Erleiden von Beschimpfung oder körperlicher Misshandlung kann zur Nachahmung eines solchen Dominanzverhalten führen. Vor dem Hintergrund früherer Autoritätskonflikten kann das durchaus plausibel sein.
Falsches berufliches Rollenverständnis
Falsches berufliches Rollenverständnis kann auch als Auslöser gelten, wenn die Einstellungen zum Pflegeberuf oder gegenüber der pflegebedürftigen Person von einem falschen Mutter-Kind-Verhältnis geprägt wurde. Auch ein Verständnis der Krankheit als "Folge individueller Schuld" kann psychologisch verheerende Auswirkungen hervorrufen. Das Opfer trägt in dieser Vorstellung dann Schuld an seiner Bestrafung durch die Pflegenden.
Wenn diese Haltung von mehreren Beschäftigten oder Vorgesetzten eingenommen wird, spricht Görgen gar von einer Art krimineller Subkultur in einer Institution (Subkultur-These). Dort existiere ein stillschweigendes Übereinkommen, dass die Gewaltanwendung manchmal unumgänglich ist, und die Überzeugung, dass die Bewohner kontrolliert und wieder erzogen werden müssen. Hinweise auf Misshandlungen werden von dieser Gruppe geleugnet oder umgedeutet.
Kontroll-Modell
Ein mehr institutionell geprägter Erklärungsansatz ist die Frage nach Aufsicht innerhalb einer Hierarchie. Fehlt über lange Phasen eine Überwachung durch Vorgesetzte lässt sich im Kontroll-Modell davon sprechen, dass die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde formelle und informelle Kontrolle des Lebens und Arbeitens innerhalb des Heim oder auf Defizite der behördlichen Heimaufsicht (zu geringe Kontrolldichte, Vorankündigung der Heimnachschauen) zurückgeführt werden. Dies setzt allerdings ein Menschenbild voraus, das dem einzelnen Mitarbeiter kaum Handlungsverantwortung zuordnet.
Macht-Modell
Als Macht-Modell wird eine Misshandlung alter Menschen verstanden, bei der Machtausübung oder Machtmissbrauch in einer Pflegebeziehung im Vordergrund stehen. Sadismus wird dabei als ein Gefühl erklärt, das nicht plötzlich auftaucht, sondern langsam in einem Lebenslauf entsteht. Dies kann gerade aus einer lebenslangen Beziehungsdynamik zwischen Eltern und Kind erwachsen sein und im extremen Fall einer Rollen vom Opfer sogar stillschweigend ertragen werden, da nun quasi die gleiche Wertvorstellung auf einen selbst zutrifft. War manh früher unumschränkter Herr im Haus, kann man jetzt mit dem Verlust eigener Fähigkeiten auch den Verlust über den eigenen Tagesablauf als zwangsläufig nachvollziehen.
Grundgedanke des Strafrechts
Auch der Grundgedanke des Strafrechts kann zutreffen: Ein Täter entschließt sich aus klarem Motiv zu einer Handlung, die für ihn einen direkten Nutzen hat, auch wenn dies dem geltenden Recht widerspricht. Eigentumsdelikte können so erklärt und verstanden werden. Aber wie sieht es in einer Tochter-Mutter-Beziehung mit all ihren Facetten aus? Der Nutzen liegt dann möglicherweise tief verborgen in einem oder mehreren Motiven, z.B. Rache für Demütigung oder Machtdemonstration. Juristisch ist das vielleicht als niederer Beweggrund einzuordnen und nicht zu entschuldigen, aber für das Verständnis, wie es dazu kam, hilfreich.
Vermuteter Auftrag
Der Autor Beine weist darauf hin, dass Täter zum Teil das ausführen, was in ihrer Umgebung gedacht wird. Sie handeln also quasi im stillschweigenden Auftrag eines Teils der Gesellschaft. Vielleicht/wahrscheinlich nur im vermuteten Auftrag. In der Pflege ist es wichtig, solche Gedankengänge möglichst frühzeitig zu erkennen und daraus abgeleiteten Fehlhandlungen vorzubeugen, um damit die BewohnerInnen der Pflegeheime (etc.) besser zu schützen.
Zusammenfassung zu möglichen Ursachen
Im Einzelfall werden vermutlich mehrere dieser Ansätze gleichzeitig als Erklärung der Motivation des/der TäterIn eine Rolle spielen. Vom Ergebnis her kommt es auch nicht auf eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Theorieaspekten an. Dagegen kann die Überprüfung dieser Erklärungsmodelle bei der Vorsorge gegen Fehlverhalten einzelner oder von Mitarbeiter-Gruppen auf bisherige Lücken oder Fehler bei der Führung der Mitarbeiter(innen) hinweisen.
Bei den Pflegekräften macht es auch einen Unterschied, ob sie in einer zufriedenstellenden Familiensituation leben oder nicht. Zugleich wird die Familie durch den Beruf ständig belastet. Es ist sicher ebenfalls wichtig, dass man als Pflegekraft von der Heimleitung Anerkennung erfährt. Wer sich nur als lästige Hilfskraft erfahren kann, für die viel zu viel Geld ausgegeben werden muss, kann keine menschlichen Werte schöpfen.
Verschiedene Medien
Zitate u.ä. Fußnoten
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