Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2012 (29.06.2012) mit den Stimmen von Union und FDP das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) beschlossen.
Vorausgegangen war eine teilweise hitzige Debatte, in der sich Regierungs- und Oppositionsfraktionen gegenseitiges Versagen in der Pflegepolitik vorwarfen.
Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) verteidigte das Gesetz. Erstmals erhielten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt worden seien, Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge (sog. Pflegebahr) werde zudem die Absicherung für den Pflegefall gestärkt.
SPD, Grüne und Linken kritisierten einhellig, dass die Reform keines der Probleme der Pflegeversicherung löse sondern lediglich Stückwerk darstelle.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<ref>Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008, BGBl. I, S. 874 - 906</ref> ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2008 mit dem Ziel, die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auszurichten. Daneben wurden das Pflegezeitgesetz neu geschaffen sowie weitere Gesetze geändert.
Änderungen bei der Pflegeversicherung
Durch das Gesetz wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Pflegestützpunkte einzurichten. Die Pflegestützpunkte werden durch die Pflegekassen aufgebaut, wenn die zuständige oberste Behörde eines Bundeslandes dies bestimmt.
Ferner wurden die ambulanten und stationären Leistungen zum 1. Juli 2008 angehoben und gleichzeitig weitere Anhebungen zum 1. Januar 2010 und zum 1. Januar 2012 festgeschrieben. Pflegebedürftige Menschen mit der so genannten Pflegestufe 0 haben durch das Gesetz erstmals gegenüber der Pflegekasse einen Rechtsanspruch auf Beratungsleistungen erhalten.
Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern nach den Regelungen des neu geschaffenen § 87b SGB XI werden den Pflegeheimen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Betroffenen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten „Präsenzstrukturen“ zu organisieren, die darauf abzielen, die betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Pflegeheime können für 25 Demenzerkrankte eine zusätzliche Betreuungskraft für Demenzerkrankte beschäftigen.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % bzw. 2,20 % für Kinderlose erhöht.
Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgsetz die Pflegezeit eingeführt.
Änderungen des Krankenpflege- und Altenpflegegesetzes
Für die Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie von Altenpflegern und Altenpflegerinnen wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten modellhaft erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten zu vermitteln. Angehörige dieser Berufsgruppen, die über derartige zusätzliche Kompetenzen verfügen, können damit berufsrechtlich im Rahmen dieser zusätzlichen Kompetenzen ohne vorherige ärztliche Veranlassung heilkundliche Tätigkeiten erbringen und damit unter ihrer jeweiligen Berufsbezeichnung eigenständig Heilkunde ausüben.
Mitteilungspflicht der Ärzte bei Gesundheitschäden durch Piercing und Tätowierungen
Liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing verursacht wurde, müssen Kassenärzte und Krankenhäuser dies aufgrund der Einfühung einer entsprechenden Meldepflicht durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz der Krankenkasse melden (Einführung des § § 294a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dadurch soll der Krankenkasse die Prüfung ermöglicht werden, ob die Versicherten nach § 52 Abs. 2 SGB V in angemessener Höhe an den Behandlungskosten zu beteiligen sind und das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagt oder zurückgefordert werden kann.
Literatur
- Textstelle siehe unter Links
- Gerhard Igl: Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. In: Neue Juristische Wochenschrift 31/2008, S. 2214-2219.
- Sonja Reimer, Andreas Merold: Änderungen der sozialen Pflegeversicherung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Die Sozialgerichtsbarkeit 7/2008, S. 381-388.
- BMG 29. Juni 2012 (Bundesgesundheitsministerium Pressemitteilung Nr. 49 )
Weitere Informationen unter: BMG
Weblinks
- Text des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im BGBl. I 2008, S. 874 (pdf-Datei)
- Text und Synopse des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (html, online lesbar)
- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Pflegeversicherung
- Zusammenfassung der Schwerpunkte des Gesetzes (bei meine-pflegeversicherung.de)
Einzelnachweise
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