Heimnoten

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Die Beurteilungen der Heime durch den MDK — Die so genannten Heimnoten oder Pflegenoten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen, sollen evtl. Kunden oder Interessierte (Laien, z. B. Angehörige auf der Suche nach einem Heimplatz) knappe Informationen darüber bieten, welche Qualität ein Pflegeheim oder Pflegedienst durch seine Dienstleistungen bietet. Dazu prüfen stichprobenartig die Angestellten des MDK unangemeldet unterschiedliche Bereiche und bewerten diese. Am Schluss errechnet der MDK aus den Einzelbewertungen der Bereiche eine Gesamtnote. Allerdings sagen die "Pflegenoten" -entgegen ihrem Namen- nur zu einem Teil etwas über die Qualität der jeweiligen Pflege einer Institution aus. Das Gewicht der einzelnen Notenbestandteile ist letztlich am Ergebnis der veröffentlichten Noten nicht richtig erkennbar. Im Unterschied zu Schulnoten gibt es auch keine Sechs bei den Einzelnoten, so dass am Ende die Durchschnittsnote rechnerisch zu einer "freundlichen" Darstellung der Leistungen führen kann.

Die Prüfungen durch den MDK sollen nach Ansicht des deutschen Gesundheitsministers die Beurteilung der Pflegeheime und Sozialstationen transparenter machen. Alle 10.400 Pflegeheime in Deutschland sollen künftig immer wieder überprüft werden – anhand eines Katalogs von 82 Fragen. Ähnliches gilt für Sozialstationen.

Inzwischen lässt sich der MDK der Kranken- und Pflegekassen auch "Pflege-TÜV" nennen, obwohl das kein wirklich zutreffender Vergleich ist.<ref>So funktioniert die Benotung der Altenheime. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen hat Fragen und Antworten zum sogenannten Pflege-TÜV … (Augsb. Ztg. vom 25.01.2011)</ref> Denn ein TÜV setzt Sachverständige zur Prüfung eines nachprüfbaren Sachverhalts ein und führt selbst keine Reparaturen oder Autokäufe an den geprüften Gegenständen oder Anlagen durch. Hat also kein wirtschaftliches Interesse am Prüfgegenstand.

Entstehung

Die zunächst als Heim-, später oft Pflegenoten genannten Zahlen sollen nach Forderungen aus der Politik die bisher meist unveröffentlichten, von den Heimen unter Verschluss gehaltenen Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und der Heimaufsicht in Zensuren, wie in der Schule, ersetzen. Die Noten geben das Ergebnis einer neuen Form der Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste wider und werden auch im Internet veröffentlicht<ref>Dabei handelt es sich um die Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. SGB XI. Diese Qualitätsprüfungen erfolgen nach bestimmten Kriterien, die in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 11. Juni 2009 festgelegt sind.</ref>. Die Pflegeheime sind verpflichtet, diese "Noten" auch vor Ort zu veröffentlichen.

Vorgehen zur Notenbildung

Es geht dabei z. B. um Antworten auf Fragen wie sauber ein Haus ist, wie mit den Bewohnern umgegangen wird, wie der Gesundheitszustand der Patienten durch das Personal beachtet wird? Zudem werden auch teilweise die Bewohner nach ihrer Meinung befragt (Anzahl dieser Fragen siehe unten). Die neuen "Noten" sind derzeit umstritten. Es erscheint zumindest unklar zu sein, ob bei den Prüfungen tatsächlich die Pflegequalität gemessen wird. Allerdings sind Sanktionen bei einer Durchschnittsnote schlechter als „ausreichend“ nicht geplant.

Pflegeheime

Die Prüfung und Bewertung soll sich auf fünf bzw. vier unterschiedliche Qualitätsbereiche beziehen. Diesen fünf Bereichen ist jeweils eine unterschiedliche Anzahl von einzelnen Beurteilungskriterien zugeordnet, die mit einander zu einer Teil-Note verrechnet werden:

Für diese vier Bereiche wird zusätzlich der Durchschnitt als Gesamtnote ausgewiesen.
  • Es folgt das Ergebnis einer Befragung der Bewohner, als Kundenzufriedenheit separat dargestellt (18 Kriterien)

Bei Pflegediensten

Bei Pflegediensten werden folgende 49 Einzelkriterien berücksichtigt. Diese Kriterien sind den drei Bereichen zugeordnet:

  • Pflegerische Leistungen (17 Kriterien)
  • Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (10 Kriterien)
  • Dienstleistungen und Organisation" (10 Kriterien)
    • deren Durchschnitt ergibt eine Gesamtnote
  • Auch hier wird noch eine Note für die "Befragung der Kunden" ausgewiesen. (12 Kriterien)

Wer entscheidet über die Kriterien?

Die Kriterien, nach denen die Prüfungen vorgenommen werden, sind von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und dem GKV-Spitzenverband nach § 115 Abs. 1a SGB XI in so genannten Transparenzvereinbarungen festgelegt worden.

Die Noten werden auf der Grundlage der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen vergeben, die nach den in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 11. Juni 2009 festgelegten Kriterien durchgeführt werden.<ref>Qualitätsprüfungs-Richtlinien</ref>


Es folgen Angaben zur Bewohneranzahl und den in die Untersuchung einbezogenen Bewohnern.

Kritik an den "Noten"

Das Ergebnis von Befragungen der Bewohner / Kunden der Einrichtungen wird am Schluss als Kundenzufriedenheit separat dargestellt. Dadurch kann bei den Lesenden der Schluss gezogen werden, dass diese "Note" entscheidend für die Qualitätsprüfung sei.


(z B

.....


Im Grunde sollten die Pflegenoten Kunden einen ersten Anhaltspunkt bieten, ob eine Einrichtung die Pflege des Angehörigen im gewünschten Maße erfüllen kann. Damit kann man wohl ganz schlechte Heime oder Dienste pauschal aussortieren. … )


noch zu ergänzen

Weblinks

Zum Verfahren (Darstellung der Kassen)

  • Links, um zu den einzelnen Veröffentlichungen zu gelangen, funktionieren über die verschiedenen Krankenkassen, bei …
  • www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
  • www.bkk-pflege.de (BKK)
  • www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
  • www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)
  • Die Portalseite des GKV-Spitzenverbands zu den Pflegenoten (Pflegekassen-Dachverband). (Die ersten Veröffentlichungen für 40 Pflegeheime liegen seit 1. Dezember 2009 vor.)

Bewertungen

  • Martina Hasseler, Karin Wolf-Ostermann: Wissenschaftliche Evaluation zur Beurteilung … der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten (PTVA) und stationären (PTVS) Bereich (inklusive der Empfehlungen des Beirates zur Evaluation der Pflege-Transparenzvereinbarungen; Juli 2010, im Auftrag der Vertragspartner nach § 113 SGB XI erstellt; PDF-Datei)

Medienberichte 2012

Vorsicht Lücke, hier fehlen Berichte und Stellungnahmen

  • zum so genannten 3. Pflege-Qualitätsbericht des MdK vom April 2012

Original:
Ausgewählte Ergebnisse des 3. Pflege-Qualitätsberichts (mds-ev.de, 24.4.12)

Medienberichte 2011

Medienberichte 2010

Medienberichte 2009

Weitere Literatur

Bemerkungen, Belege von Zitaten

<references />

Bilder, Zeitungsberichte

Wie erkennt man eigentlich, ob ein Pflegeheim gut oder schlecht ist?stern TV gibt Tipps, worauf man bei einem ersten Rundgang achten sollte.

Laut einem neuen Pflege-Qualitätsbericht hat sich die Qualität der Pflege deutlich verbessert. Doch Pflege-Experten bezweifeln seine Aussagekraft. (vom Mai 2012)

Sendung vom 3.5.2012 | 20.15 Uhr | Länge 13:18 Min.

Siehe auch


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