Pflegende Angehörige

Aus Buergerwiki Bodensee
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Pflegende Angehörige sind Personen aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis eines pflegebedürftigen Menschen, die diesen Menschen im häuslichen Bereich ganz oder teilweise im Sinne der Laienpflege versorgen und betreuen.

Der Kreis der Angehörigen kann über die Mitglieder der Familie hinausgehen und neben Verwandten, Ehepartner und Verschwägerten auch Freunde, Bekannte, Nachbarn und andere nahe stehende Personen mit einschließen. Der von den Angehörigen geleistete Anteil an der Betreuung und Pflege oder deren Qualität wird durch den Begriff Pflegende Angehörige zunächst überhaupt nicht näher definiert.

In vielen Fällen haben die Angehörigen den Pflegebedürftigen zu sich in die Wohnung genommen; in anderen Fällen sind sie selbst in die Wohnung des Pflegebedürftigen gezogen, leben in seiner Nähe oder in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Professionelle Pflegedienste können zur Unterstützung hinzugezogen werden. Die anfallenden Kosten werden unter bestimmten Bedingungen ganz oder anteilig von der Pflegeversicherung getragen (Frage nach der Pflegestufe).

Siehe auch