Rechtskunde

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Kleine Rechtskunde


Das Recht in Deutschland kann unter diesen Gesichtspunkten betrachtet werden:

Wer - Wen - Begründungen ?

Seine Entstehung ?

• Vertrag/Verträge zwischen wem, mit welchem Ziel?

• berechtigte Interessen, Interessensgegensätze, Interessensausgleich, Konflikte

• Parlamente (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente)

• Parteien, Presse, Forschung

• Veröffentlichung der Gesetze

• Gesetzesvollzug durch die Regierungen (auch. Urteilsvollzug)

• Unabhängigkeit der Gerichte

• Rechtsfindung, Auslegung von Gesetzen, Rechtssprechung, Verfassungsgericht

• Rechtsfähigkeit, -mündigkeit, Rechtsberatungsberufe


Rechtsgebiete

(Warum ist die Unterscheidung hilfreich? Wer die Rechtsgebiete unterscheiden kann, braucht bei einzelnen Streitigkeiten dann eben nur in diesem einen Spezialgebiet mehr Durchblick und evtl. eine/-n Rechtsanwältin/-walt, die sich damit besonders gut auskennt.)


Das Recht wird untergliedert in

Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem "Staat" und den Bürgern sowie zwischen den staatlichen Stellen untereinander. Unter Staat kann man die Stellen verstehen, die hoheitliche Gewalt ausüben, also vor allem Behörden und Gerichte und die Staatsorgane, wie Regierungen und Parlamente. Zum öffentlichen Recht gehören folgende Rechtsgebiete:

• Völkerrecht (Das Recht zwischen Staaten)

• Verfassungsrecht (Grundrechte, Staatsaufbau Bund und Länder, Kompetenzen der Staatsorgane)

Sozialrecht (Anspruch des Bürgers auf Sozial-(versicherungs-)leistungen als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge)

• Verwaltungsrecht (z.B.: Die Behörde erteilt dem Bürger eine Baugenehmigung)

• Steuerrecht


Instanzen am Beispiel Sozialversicherungsrecht

1. Sozialgericht
2. Landessozialgericht
3. Bundessozialgericht

Privatrecht

Das Privatrecht (Synomyme: Bürgerliches Recht, Zivilrecht, dazu viele Regelungen im "Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)") regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Zum Privatrecht gehören:

• Schuldrecht, vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse (z.B.: Gewährleistung der Verkäufers, Schadensersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler)

• Familienrecht und Erbrecht (u.a.: Ehe, elterliche Sorge, Erbfolge, Testament)

Arbeitsrecht ( Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, des Betriebsrats oder der Tarifvertragsparteien )


Strafrecht

Der Staat stellt bestimmte Handlungen unter Strafe (z.B.: Körperverletzung, Betrug)

(dazu stehen fast alle Regelungen im "Strafgesetzbuch (StGB)")


Gerichts- oder Klageweg

z.B für Zivil- und Strafrecht

1. Amtsgericht/Land-
2. Landgericht bzw. Oberlandesgericht
3. Bundesgerichtshof (BGH)(in bestimmten Fragen: gemeinsame Senate)

darüber bzw. auch direkt anrufbar:

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) (hat aber mit dem Instanzenzug nichts zu tun)

Viele -nicht alle- Rechtsgebiete sind inzwischen auch durch europäisches Recht genormt. Das bedeutet auch die Nachprüfbarkeit in solchen Fällen durch eine Instanz der EU. Menschenrechte auch durch die Menschenrechtskommission in Den Haag. Stichworte aus dem StGB in Pflegewiki

Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Aber nicht nur im B G B finden sich die dort geltenden Vorschriften. Z. B. auch im:

Betriebsverfassungsgesetz (Abkzg. BetrVG): regelt vor allem die Betriebsratstätigkeit

und verschiedene Gesetzestexte, z. B.:

Bundesurlaubsgesetz,
Arbeitszeitgesetz


Tarifrecht

zwischen den Tarifparteien: dem jeweiligen Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft für die Angestellten - Beschäftigten der Berufsbranche


Vertragsrecht

Individual-; Recht nach BGB zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber


Der Instanzenweg im Arbeitsrecht

1. Arbeitsgericht (Kammern in xyz; typ. Aktenzeichen ist so aufgebaut: 6 Ca 61/99)
2. Landesarbeitsgericht (in xyz)
3. Bundesarbeitsgericht (Erfurt, typ. Aktenzeichen ist so aufgebaut: 7 ABR 56/98)
(Der Gang zum Bundesverfassungsgericht zählt nicht zum üblichen Instanzenweg)

Vorlage:Aus Pflegewiki