Heimnoten des MDK

Aus Buergerwiki Bodensee
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die angeblichen Heimnoten oder Pflegenoten des MDK sollen nach der Ansicht des MDK und des deutschen Bundesgesundheitsministeriums für Interessierte ( Laien, z. B. Angehörige auf der Suche nach einem Heimplatz ) die Beurteilung der Pflegeheime transparenter machen. Alle 10.400 Pflegeheime in Deutschland sollen immer wieder überprüft werden – anhand eines Katalogs von 82 Fragen. Ähnliches gilt für Sozialstationen. Allerdings sagen die Pflegenoten -entgegen ihrem Namen- nur zu einem Teil etwas über die Qualität der jeweiligen Pflege einer Einrichtung aus. Das Gewicht der einzelnen Notenbestandteile ist letztlich am Ergebnis der veröffentlichten Noten nicht richtig erkennbar.

Die zunächst Heim-, später oft Pflegenoten genannten Zahlen, sollen die bisher meist unveröffentlichten, von den Heimen unter Verschluss gehaltenen Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und der Heimaufsicht in Zensuren, wie in der Schule, übersetzen. Die Noten geben das Ergebnis der neuen Form der Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste wider und werden auch im Internet veröffentlicht<ref>Dabei handelt es sich um die Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. SGB X. Diese Qualitätsprüfungen erfolgen nach bestimmten Kriterien, die in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 11. Juni 2009 festgelegt sind.</ref>. Die Pflegeheime werden verpflichtet, diese Noten auch vor Ort zu veröffentlichen. Es geht dabei z. B. um Antworten auf Fragen wie sauber ein Haus ist, wie mit den Bewohnern umgegangen wird, wie der Gesundheitszustand der Patienten durch das Personal beachtet wird? Zudem werden auch teilweise die Bewohner nach ihrer Meinung befragt (Anzahl dieser Fragen siehe unten). Die neuen "Noten" sind derzeit umstritten. Es erscheint zumindest unklar zu sein, ob bei den Prüfungen tatsächlich die Pflegequalität gemessen wird. Allerdings sind Sanktionen bei einer Durchschnittsnote schlechter als „ausreichend“ nicht geplant.

Kriterien für die Benotungen

Die Pflegekassen, die Träger der Pflegeeinrichtungen und die sonstigen Kosten- und Einrichtungsträger<ref>Vertragspartner der Vereinbarungen sind im einzelnen: der GKV-Spitzenverband als Spitzenverband der Pflegkassen, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände</ref> haben miteinander vereinbart, für welche Bewertungskriterien Noten vergeben werden, wie diese Noten zu Gesamtnoten zusammengefasst werden und wie diese dann einheitlich dargestellt werden sollen<ref>Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege- Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)- vom 17. Dezember 2008 und
Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von ambulanten Pflegediensten- -Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant(PTVA)- vom 29. Januar 2009</ref>. Es gibt fünf Noten, und zwar von sehr gut bis mangelhaft.

  • Zunächst werden für 82 Bewertungskriterien bei den stationären bzw. für 49 Bewertungskriterien bei den ambulanten Pflegeinrichtungen Einzelnoten vergeben.
  • Die einzelnen Bewertungskriterien werden fünf bzw. vier unterschiedlichen Qualitätsbereichen zugeordnet, wobei sich jeweils ein Qualitätsbereich auf die Kundenzufriedenheit bezieht, die durch Befragung der Bewohner bzw. der Kunden ermittelt wird.
  • Sodann erhält jeder Qualitätsbereich eine Note, die aus den Einzelnoten der zu diesem Qualitätsbereich gehörenden Bewertungskriterien gebildet wird.
  • Schließlich werden die Noten für die einzelnen Qualitätsbereiche mit Ausnahme des Qualitätsbereichs Kundenzufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
  • Dieser Gesamtnote wird die Durchschnittsnote im jeweiligen Bundesland als Vergleichswert gegenübergestellt.
  • Die Note für die Kundenzufriedenheit wird gesondert ausgewiesen und geht nicht in die Gesamtnote ein.

Stationäre Pflegeinrichtungen

Für den stationären Bereich wird für fünf Qualitätsbereiche<ref>siehe Anlage 1 der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)</ref> jeweils eine Note vergeben, die aus den Einzelnoten der Bewertungskriterien gebildet werden. Aus den Noten der Bereiche 1. bis 4. wird die Gesamtnote gebildet. Die Note für die Kundenzufriedenheit wird gesondert ausgewiesen.

  • Qualitätsbereich 1: Pflege und medizinische Versorgung (35 Kriterien)

  1. Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?
  2. Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen?
  3. Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?
  4. Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?
  5. Sind Kompressionsstrümpfe / -verbände sachgerecht angelegt?
  6. Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?
  7. Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt?
  8. Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde / des Dekubitus nachvollziehbar?
  9. Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)?
  10. Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?
  11. Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (z. B. Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen ggf. angepasst?
  12. Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?
  13. Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst?
  14. Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?
  15. Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?
  16. Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst?
  17. Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt?
  18. Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?
  19. Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt?
  20. Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?
  21. Kooperiert das Pflegeheim bei Schmerzpatienten eng mit dem behandelnden Arzt?
  22. Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst?
  23. Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?
  24. Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?
  25. Werden Sturzereignisse dokumentiert?
  26. Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?
  27. Wird das individuelle Kontrakturrisiko erfasst?
  28. Werden die erforderlichen Kontrakturprophylaxen durchgeführt?
  29. Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?
  30. Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?
  31. Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?
  32. Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?
  33. Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt?
  34. Werden die Mitarbeiter/innen regelmäßig in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult?
  35. Existieren schriftliche Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen?
  • Qualitätsbereich 2: Umgang mit demenzkranken Bewohnern (10 Kriterien)

  1. Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt?
  2. Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?
  3. Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?
  4. Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?
  5. Sind zielgruppengerechte Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorhanden (auch nachts)?
  6. Sind gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden?
  7. Gibt es identifikationserleichternde Milieugestaltung in Zimmern und Aufenthaltsräumen?
  8. Wird mit individuellen Orientierungshilfen, z. B. Fotos, gearbeitet?
  9. Werden dem Bewohner geeignete Angebote gemacht, z. B. zur Bewegung, Kommunikation oder zur Wahrnehmung?
  10. Gibt es ein bedarfsgerechtes Speisenangebot für Bewohner mit Demenz?
  • Qualitätsbereich 3: Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10 Kriterien)

  1. Werden im Rahmen der sozialen Betreuung Gruppenangebote gemacht?
  2. Werden im Rahmen der sozialen Betreuung Einzelangebote gemacht?
  3. Veranstaltet das Pflegeheim jahreszeitliche Feste?
  4. Gibt es Aktivitäten zur Kontaktaufnahme / Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen?
  5. Gibt es Maßnahmen zur Kontaktpflege zu den Angehörigen?
  6. Sind die Angebote der sozialen Betreuung auf die Struktur und Bedürfnisse der Bewohner ausgerichtet?
  7. Gibt es Hilfestellungen zur Eingewöhnung in die Pflegeeinrichtung (z. B. ezugspersonen,Unterstützung bei der Orientierung, Integrationsgespräch nach 6 Wochen)?
  8. Wird die Eingewöhnungsphase systematisch ausgewertet?
  9. Gibt es ein Angebot zur Sterbebegleitung auf der Basis eines Konzeptes?
  10. Verfügt die Pflegeeinrichtung über ein Beschwerdemanagement?
  • Qualitätsbereich 4: Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9 Kriterien)

  1. Gegenständen und Erinnerungsstücken sowie die Entscheidung über ihre Platzierung möglich?
  2. Wirken die Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit?
  3. Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut? (z. B. optische Sauberkeit, Ordnung, Geruch)
  4. Kann der Zeitpunkt des Essens im Rahmen bestimmter Zeitkorridore frei gewählt werden?
  5. Wird Diätkost, z. B. für Menschen mit Diabetes, angeboten?
  6. Ist die Darbietung von Speisen und Getränken an den individuellen Fähigkeiten der Bewohner orientiert (z. B. wird die Nahrung nur bei tatsächlicher Notwendigkeit klein geschnitten oder als passierte Kost serviert)?
  7. Wird der Speiseplan in gut lesbarer Form bekannt gegeben?
  8. Orientieren die Portionsgrößen sich an den individuellen Wünschen der Bewohner?
  9. Werden Speisen und Getränke in für die Bewohner angenehmen Räumlichkeiten und entspannter Atmosphäre angeboten?
  • Befragung der Bewohner (18 Kriterien)

  1. Wird mit Ihnen der Zeitpunkt von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen abgestimmt?
  2. Entscheiden Sie, ob Ihre Zimmertür offen oder geschlossen gehalten wird?
  3. Werden Sie von den Mitarbeitern motiviert, sich teilweise oder ganz selber zu waschen?
  4. Sorgen die Mitarbeiter dafür, dass Ihnen z. B. beim Waschen außer der Pflegekraft niemand zusehen kann?
  5. Hat sich für Sie etwas zum Positiven geändert, wenn Sie sich beschwert haben?
  6. Entspricht die Hausreinigung Ihren Erwartungen?
  7. Können Sie beim Mittagessen zwischen verschiedenen Gerichten auswählen?
  8. Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich?
  9. Nehmen sich die Pflegenden ausreichend Zeit für Sie?
  10. Fragen die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung Sie, welche Kleidung Sie anziehen möchten?
  11. Schmeckt Ihnen das Essen i. d. R.?
  12. Sind Sie mit den Essenszeiten zufrieden?
  13. Bekommen Sie Ihrer Meinung nach jederzeit ausreichend zuzahlungsfrei zu trinken angeboten?
  14. Entsprechen die sozialen und kulturellen Angebote Ihren Interessen?
  15. Wird Ihnen die Teilnahme an Beschäftigungsangeboten ermöglicht?
  16. Werden Ihnen Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien angeboten?
  17. Können Sie jederzeit Besuch empfangen?
  18. Erhalten Sie die zum Waschen abgegebene Wäsche zeitnah, vollständig und in einwandfreiem Zustand aus der Wäscherei zurück?


Ambulante Pflegeeinrichtungen

Im ambulanten Bereich wird für vier Qualitätsbereiche<ref>siehe Anlage 1 der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)</ref> jeweils eine Note vergeben, die aus den Einzelnoten der Bewertungskriterien gebildet werden. Für die Gesamtnote sind die Bereiche 1. bis 3. maßgeblich. Die Note Kundenzufriedenheit wird gesondert ausgewiesen.

  • Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen (17 Kriterien)
  1. Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
  2. Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
  3. Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
  4. Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  5. Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten?
  6. Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt?
  7. Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  8. Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Ernährungsdefiziten?
  9. Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  10. Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen / Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
  11. Wenn bei der Erbringung von vereinbarten Leistungen beim pflegebedürftigen Menschen für den Pflegedienst ein individuelles Dekubitusrisiko erkennbar ist, wird dieses dann erfasst?
  12. Wird im Rahmen der vereinbarten Leistung Lagern eine gewebeschonende Lagerung zur Vermeidung von Druckgeschwüren vorgenommen?
  13. Werden die individuellen Risiken hinsichtlich der Kontrakturen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen berücksichtigt?
  14. Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt?
  15. Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der Leistungserbringung beachtet?
  16. Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert?
  17. Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen die notwendigen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?
  • Qualitätsbereich 2: Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen (10 Kriterien)
  1. Basieren die pflegerischen Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?
  2. Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?
  3. Wird die Blutdruckmessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
  4. Werden bei beatmungspflichtigen Menschen Vorbeugemaßnahmen gegen Pilzinfektionen in der Mundschleimhaut, Entzündungen der Ohrspeicheldrüse und Lungenentzündung sachgerecht durchgeführt?
  5. Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
  6. Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  7. Wird mit Kompressionsstrümpfen / -verbänden sachgerecht umgegangen?
  8. Wird die Katheterisierung der Harnblase entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  9. Wird die Stomabehandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  10. Ist bei behandlungspflegerischem Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?
  • Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation (10 Kriterien)

  1. Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde?
  2. Wird durch den Pflegedienst vor Vertragsbeginn ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlich entstehenden Kosten erstellt?
  3. Gibt es wirksame Regelungen innerhalb des Pflegedienstes, die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen?
  4. Gibt es schriftliche Verfahrensanweisungen zum Verhalten der Pflegekräfte in Notfällen bei pflegebedürftigen Menschen?
  5. Werden die Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult?
  6. Gibt es eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden?
  7. Gibt es einen Fortbildungsplan, der sicherstellt, dass alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter in die Fortbildungen einbezogen werden?
  8. Ist der Verantwortungsbereich / sind die Aufgaben für die leitende Pflegefachkraft geregelt?
  9. Ist der Verantwortungsbereich / sind die Aufgaben für die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft geregelt?
  10. Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen sichergestellt?
  • Befragung der Kunden (12 Kriterien)

  1. Wurde mit Ihnen ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen?
  2. Wurden Sie durch den Pflegedienst vor Leistungsbeginn darüber informiert, welche Kosten Sie voraussichtlich selbst übernehmen müssen?
  3. Werden mit Ihnen die Zeiten der Pflegeeinsätze abgestimmt?
  4. Fragen die Mitarbeiter des Pflegedienstes Sie, welche Kleidung Sie anziehen möchten?
  5. Kommt ein überschaubarer Kreis von Mitarbeitern des Pflegedienstes zu Ihnen?
  6. War der Pflegedienst bei Bedarf für Sie erreichbar und einsatzbereit?
  7. Werden Sie von den Mitarbeitern des Pflegedienstes unterstützt / motiviert, sich teilweise oder ganz selber zu waschen?
  8. Geben die Mitarbeiter Ihnen Tipps und Hinweise (Informationen) zur Pflege?
  9. Hat sich nach einer Beschwerde etwas zum Positiven geändert?
  10. Respektieren die Mitarbeiter des Pflegedienstes ihre Privatsphäre?
  11. Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich?
  12. Sind Sie mit den hauswirtschaftlichen Leistungen des Pflegedienstes zufrieden?

Verfahren der Veröffentlichung

Die geprüften Pflegeeinrichtungen erhalten die für die Veröffentlichung vorgesehenen Noten vorab. Sie können dann zum einen den Datensatz innerhalb von 28 Tagen um einrichtungsinterne Informationen - wie z. B. besondere Leistungsangebote oder vorliegende gleichwertige Prüfungsergebnisse- ergänzen. Zum andern haben sie die Möglichkeit, abweichende Auffassungen zu der Benotung zu äußern und versuchen, auf eine Änderungen der Noten hinzuwirken. <ref>In den Vereinbarungen (jeweils Anlage 4) heißt es wörtlich: Innerhalb dieser Frist können Hinweise zu der Veröffentlichung gegeben werden und sollen auch strittige Fragen ... geklärt werden.</ref>.

Nach Ablauf der Frist werden die Pflegenoten sowohl im Internet (www.pflegenoten.de) als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichungen ist § 115 Abs. 1a SGB XI. Zudem muss jede Pflegeinrichtung das Datum der letzten Prüfung, eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik sowie eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung aushängen<ref>§ 115 Abs. 1a Satz 4 SGB X</ref>.


Kritik

Viele Experten nennen die ganze Aktion allerdings einen „Witz“, u. a. weil die Heimträger selbst mit im „Noten-Gremium“ sitzen! Der Münchenstift-Chef Gerd Peter hält von dieser „großen Transparenz-Offensive“ nur sehr wenig. „Da wird doch nur so getan, wie wenn sich jetzt was ändert. Augenwischerei. Das soll die Leute beruhigen – sonst nichts.“ Die meisten Träger wollten einfach keine richtige Transparenz.

Die Ergebnisse der ersten Prüfungen von 60 der fast 190 katholischen Altenheime des regionalen Verbandes hätten gezeigt, dass „der Prüfkatalog mit heißer Nadel gestrickt ist und nur einen Teil der Qualität erfasst“, sagte im Januar 2010 der Altenhilfe-Referent des Caritasverbandes Münster. Die Fragen und die Methode müssten noch „kräftig nachgebessert werden“. Die Besonderheiten von Kurzzeitpflege oder Hausgemeinschaften werden nicht berücksichtigt. Insgesamt werde die tatsächliche Arbeit mit zu wenig Gewicht bewertet, sondern lediglich deren Dokumentation auf dem Papier oder Bildschirm.<ref>bibliomed-Meldung vom 28. Jan. 2010; Caritasverband Münster, Altenhilfe-Referent Hermann Depenbrock, Münster.</ref>


Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten wieder durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden könnte. Oder der nicht angemessene Ernährungszustand von Bewohnern wird durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in einem Aktenordner schön gerechnet.

In der Begründung zur Klage gegen die Pflegenoten betont die CBT Köln im Januar 2010, dass die MDK-Prüfungen vor allem die Dokumentation zur Bewertung heranziehen, was nicht geeignet sei, die Lebensqualität der BewohnerInnen zu beurteilen. Es führe aber dazu, dass unvertretbar viele Ressourcen für die Dokumentation aufgewandt werden müssten <ref>Pressemitteiung der CBT vom 20.1.2010</ref>

Die Methodik habe ein grundlegendes Manko: „Die notwendigen wissenschaftlichen Gütekriterien für die eingesetzte Methode sind nicht erfüllt", kritisiert Bonato (Fachhochschule Münster) das System der Pflegenoten. Der Prüfkriterienkatalog würde nicht tatsächlich das messen, was er vorgibt zu messen (Validität). Es gibt erhebliche Unklarheiten und Spielräume beim Ausfüllen des Fragenkatalogs durch die einzelnen Prüfer. Die Bewertungsgenauigkeit auf zwei Nachkommastellen ist statistisch nicht fundiert. Außerdem könne die Gleichgewichtung der einzelnen Fragen dazu führen, dass wichtige Kriterien durch weniger relevante ausgeglichen werden.

Die Pflegenoten stehen in der Kritik, weil noch keine pflegewissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität vorliegen. Viele Experten stellen den Nutzen der Benotung in Frage. Sie kritisieren, dass die Heimträger Einfluss auf die Aufstellung der Bewertungskriterien hatten. Der Münchenstift-Chef Gerd Peter erwartet von dieser „großen Transparenz-Offensive“ kein höheres Maß an Transparenz; die Benotungen dienten nur der Beruhigung. Die meisten Träger wollten einfach keine richtige Transparenz.<ref> Wie seriös sind die neuen Pflegeheim-Zeugnisse?, tz, 14. Jan. 2009</ref>. Der Münchner Pflegekritiker Claus Fussek macht darauf aufmerksam, dass sich in der Pflegebranche bereits zahlreiche Berater tummelten, die Heimbetreiber zeigten, wie sie für schlechte Häuser gute Noten bekämen<ref>Tagesspiegel vom 9. Oktober 2009 (Internetausgabe)</ref>.

Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten wieder durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden könne. Oder der nicht angemessene Ernährungszustand von Bewohnern werde durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in einem Aktenordner schön gerechnet.

Details zum Vorgehen

Es werden gar nicht alle Schulnoten von "sehr gut" (1) bis "ungenügend" (6) vergeben. Selbst dieser Vergleich mit den Schulnoten stimmt nicht. Sondern es werden nur ganze Noten von 1 bis zur 5 ("mangelhaft" als schlechteste Note) vergeben. Dadurch bildet nicht mehr die Note 3—4 (3,5) die Mitte der Skala wie in der Schule sondern bereits die “befriedigend“!

Die geprüften Pflegeeinrichtungen erhalten die Roh-Ergebnisse der Prüfung vorab. Sie haben danach 28 Tage Zeit, den zu veröffentlichenden Datensatz um einrichtungsinterne Informationen - wie z. B. besondere Leistungsangebote - zu ergänzen. Die "Rohdaten", werden dann zur Veröffentlichung im Internet auf der jeweiligen Landesebene aufbereitet.

Erste Berichte im Jahr 2009

Im Oktober 2009 berichtete der MDK, bzw. seine Auftraggeber, von ersten Auswertungen der Prüfbesuche. Danach gibt es zwei grundverschiedene Sichtweisen der Ergebnisse. Die optimistische Version nennt als erstes die zwei Drittel von den bislang überprüften 1057 Heimen, die mit der Note «gut» oder «sehr gut» benotet wurden. Die eher kritische Sicht nennt zunächst die 17,3 Prozent der Pflegeheime, die im pflegerischen Kernbereich nur die Note «ausreichend» oder gar «mangelhaft» erhielten. Schlechte Gesamtergebnisse gab es nur für acht Prozent.

Die schlechtesten Werte gab es im Umgang mit Demenzkranken. Bei diesem Kriterium wurden sogar 19,6 Prozent der Pflegeheime nur als «befriedigend» bewertet und bei exakt 20 Prozent der Heime gab es eine noch schlechtere Note (192 Pflegeheime mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“).

Nach MDS-Geschäftsführer Peter Pick zeigen die Ergebnisse, «dass eine Reihe von Einrichtungen zum Teil deutliche Qualitätsdefizite“ habe … und die Pflegenoten darüber endlich Transparenz herstellen.» Eine insgesamt „hinreichende Qualität“ sah der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Klaus-Dieter Voß!

Verbandsintern und von externen Kritikern wird wieder bemängelt, dass das Verfahren mit seiner Berechnung von Durchschnittswerten viele mangelhafte Ergebnisse "schönt". Im schlimmsten Fall gehen Heime nach der Kritik von Claus Fussek so auf das neue Benotungssystem ein, dass sie Berater engagieren, die Heimbetreiber «darin unterweisen, wie sie für schlechte Häuser gute Noten bekommen.»

Die detaillierten Benotungen für die bislang getesteten Heime sollen spätestens Ende November im Internet nachlesbar sein. Und alle deutschen Heime bis Ende 2010 geprüft und benotet werden.

Evaluation 2010

Martina Hasseler, Professorin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg und Karin Wolf-Ostermann, Professorin an der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin, gaben ihre “Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen“ im Juli 2010 bekannt (inklusive der dazu ausgesprochenen Empfehlungen des Beirates). Der Auftrag an sie datierte auf Ende Februar 2010.

Der Beirat empfiehlt, die Sinnhaftigkeit der definierten Kriterien (Zielsetzung des Instruments) möglichst schnell zu überprüfen. Ebenso bei den Verfahrensanweisungen zur Erfassung von Transparenzkriterien. Ebenso sollen die im Bericht genannten Alternativen zur Überarbeitung der Berechnungssystematik/Notenvergabe auf Bereichsebene bzw. für die Gesamtnote und das gewählte Stichprobenverfahren kurzfristig berücksichtigt werden. Die Funktion und Bedeutung der Transparenzkriterien soll ebenfalls nach der Empfehlung geklärt werden. Die Überprüfung der Datenquelle „Pflegedokumentation“ als dominierender Datenquelle wird empfohlen. Daneben gibt es eine Vielzahl eher mittelfristiger Empfehlungen.

Der Beirat betonte, dass die Transparenzvereinbarungen auch international gesehen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherinteressen und auch einen Anreiz für Qualitätsentwicklung in den Pflegeeinrichtungen darstellen und deshalb eine etwaige Aussetzung der PTV falsch wäre. Über Mehrheiten oder Einstimmigkeiten im Beirat wurde zunächst nichts mitgeteilt.

Wahrscheinlich der Kernsatz der Evaluation von Hasseler und Wolf-Ostermann heißt:

"Die Überprüfung der Gütekriterien gehört zum Stand jedes wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens. Die klassischen Kriterien sind Objektivität, Reliabilität, Validität, daneben wurden auch Aspekte der Praktikabilität des Instrumentes betrachtet sowie eine Itemanalyse durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dem Verfahren eine eingeschränkte Objektivität attestiert werden. Weitere Analysen zum Nachweis der Objektivität erscheinen notwendig. Des Weiteren können gegenwärtig keine verlässlichen Aussagen zur Reliabilität des Verfahrens gemacht werden. Die Zuverlässigkeit des Verfahrens im Sinne der Messgenauigkeit kann damit nicht bewertet werden. Ebenfalls kann nur eine eingeschränkte Inhaltsvalidität attestiert werden. Insbesondere zur Konstruktvalidität liegen keine Aussagen vor. Derzeit ist kein Nachweis der Validität des Verfahrens gegeben, um zu belegen, ob das Verfahren tatsächlich Pflegequalität misst." (Seite V)

Also direkt gesagt, man weiß demnach nicht, was die Noten mit Pflegequalität in der jeweiligen Einrichtung zu tun haben und wie genau/ungenau die Aussagen der Noten sind.


Rechtsprechung

Die Sozialgerichte München<ref>Beschluss vom 13. Februar 2010, Az: S 19 P 6/10 ER</ref> und Nürnberg<ref>Beschluss vom 18. Februar 2010, Az: S 19 P 16/10 ER</ref> haben die Veröffentlichung von Transparenzberichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestoppt. Ein Untersagungsbeschluss des SG Frankfurt<ref>Beschluss vom 23. März 2010, Az: S 18 P 16/10 ER</ref> wurde in zweiter Instanz durch das Hessische LSG wieder aufgehoben <ref>Beschluss vom 28. Oktober 2010, Az: L 8 P 29/10 B ER, rechtskräftig</ref>.

Das Sozialgericht Münster<ref>erstinstanzliches Urteil von 20. August 2010; Az.: S 6 P 111/10, nicht rechtskräftig</ref> hat die Veröffentlichung eines Transparenzberichts im Internet untersagt, weil durch die Veröffentlichung des Berichts das Grundrecht des Heimträgers auf Berufsausübungsfreiheit verletzt würde. Es hat außerdem als rechtswidrig beanstandet, dass die grundlegende Entscheidung, ob die Veröffentlichung von Qualitätsberichten durch ein Schulnotensystem geschehen soll, nicht vom Gesetzgeber selbst getroffen worden sei. Schließlich hat das Gericht auch die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär für rechtswidrig gehalten, weil diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde.

Anders hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem anderen Einzelfall entschieden. Alten- und Pflegeheime müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität dulden, es sei denn, die Transparenzberichte enthielten falsche Tatsachen oder bewusste Verzerrungen. Es genüge, dass der Heimträger strittige Fragen im Vorfeld mit den Landesverbänden der Pflegekassen klären könne, eine eigene Stellungnahmen veröffentlichen dürfe und eine Wiederholungsprüfung verlangen könne. Wettbewerbsnachteile durch negative Bewertungen seien hinzunehmen und würden das Informationsbedürfnis der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger nicht überwiegen.<ref>Beschluss vom 14. Juni 2010, Aktenzeichen: L 4 P 3/10 B ER, rechtskräftig</ref>

Weblinks

Ratgeber

  • Justin Westhoff, Andrea Westhoff: Pflege daheim oder Pflegeheim? Was Sie bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen tun können und wo Sie Unterstützung bekommen. Stern-Ratgeber, Linde Verlag, 2012. ASIN: B0089YAK4K, ca. 9 €

Zum Verfahren

  • Links, um zu den einzelnen Veröffentlichungen zu gelangen, funktionieren über die verschiedenen Krankenkassen, bei …
  • www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
  • www.bkk-pflege.de (BKK)
  • www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
  • www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)

Bewertungen

  • Martina Hasseler, Karin Wolf-Ostermann: Wissenschaftliche Evaluation zur Beurteilung … der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten (PTVA) und stationären (PTVS) Bereich (inklusive der Empfehlungen des Beirates zur Evaluation der Pflege-Transparenzvereinbarungen; Juli 2010, im Auftrag der Vertragspartner nach § 113 SGB XI erstellt; PDF-Datei)

Medienberichte

2010

2009

Weitere Literatur

  • Marcel Faißt (2010): Der Pflege-TÜV: Was stationäre Pflegeeinrichtungen über die MDK-Noten wissen müssen, ISBN 9783839185865 (Leitfaden zur Umsetzung der Pflegetransparenz-Kriterien des MDK mit Praxisempfehlungen, Checklisten, Rechenmethode zur Pflegenote, etc.)

Bemerkungen, Belege von Zitaten

<references/>

Siehe auch 1



siehe auch 2

a) Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will Verschärfung der sogenannten Heim-/Pflegenoten (Apr. 2012) b) Jahresbericht:

Weblinks



Vorlage:Aus Wikipedia Vorlage:Aus Pflegewiki