Sterbehilfe in Deutschland

Aus Buergerwiki Bodensee
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Sterbehilfe, das griechische Fachwort ist "Euthanasie", meint die aktive Handlung von Dritten, um den selbst gewünschten Tod einer Person herbeizuführen.


2012, Entwurf zur Sterbehilfe verabschiedet

Das Bundeskabinett hat im August 2012 den umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert verabschiedet. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.

"Gewerbsmäßige" Sterbehilfe würde dadurch künftig strafbar. Angehörige und andere nahestehende Personen blieben dagegen bei einer solchen Tat straffrei. Die (internen) Standesregeln der Ärzte würden durch ein solches Gesetz nicht berührt.

Position der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer hat eine schwierige Standortbestimmung zur Sterbehilfe hinter sich. Auf dem Bundesärztetag im Juni 2011 war die Berufsordnung durch ein explizites Verbot des ärztlich begleiteten Suizids verschärft worden. Zentral ist die Aussage: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Obwohl der scheidende Präsident Dietrich Hoppe eigentlich angekündigt hatte, man müsse überdenken, ob das Berufsrecht weiterhin über das Strafrecht hinausgehen solle. „Denn über das Selbstbestimmungsrecht, das unser Grundgesetz garantiert, möchten wir uns ja nicht hinwegsetzen.“

Die so genannten Sterbehilfeorganisationen

Auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und dem amerikanischen Bundesstaat Oregon ist Sterbehilfe unter bestimmten Vorschriften zulässig.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Im Jahr 2012 wurde eine Klage gegen das Verbot von Sterbehilfe zurückgewiesen. Im Rechtsstreit um die von Deutschland verweigerte Sterbehilfe für eine schwerbehinderte Frau hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht grundsätzlich über die Zulassung der Sterbehilfe geurteilt. Die Richter beschränkten ihr Urteil auf eine formale Beanstandung. Sie sehen auch die Rechte der Angehörigen eingeschränkt, wenn die vor Gericht keine Entscheidung in der Sache erhalten können.