Pflegequalität: Unterschied zwischen den Versionen

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**§ 14 Übergangsvorschriften  
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**§ 15 Inkrafttreten
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== MDK ==
Die [[Heimnoten des MDK]] sind keine Pflegenoten
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Kassen wollen schärfere Pflegenoten
02.04.2012
Downloads zum Thema
Kernkriterien Pflegenoten
Vorschlag GKV-Spitzenverband  PDF | 21,2 KB
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will sich in den zurzeit laufenden Verhandlungen mit den Trägern der Pflegeheime für eine Verschärfung der sogenannten Pflegenoten einsetzen. So sollen zehn der insgesamt 82 Einzelkriterien wegen mangelnder Relevanz gestrichen und 15 Kernkriterien bestimmt werden, deren Nichterfüllung zwingend zur Herabsetzung der Gesamtnote des Heims führt. „Die wichtigste Aufgabe eines Pflegeheims ist die gute Pflege der Bewohner. Wenn es da Mängel gibt, muss dies direkt und unausweichlich zu einer schlechteren Gesamtnote führen“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, heute in Berlin. Ein neues Stichprobenmodell soll zudem sicherstellen, dass mehr Personen begutachtet werden und Ergebnisse besser vergleichbar sind.
Unter dem derzeitigen Transparenzverfahren müssen sich alle 11.600 Pflegeheime in Deutschland einmal im Jahr einer Qualitätsprüfung stellen. Dabei werden die Einzelkriterien und vier Bereichsnoten in einer Gesamtnote zusammengefasst. Kritiker bemängeln, dass etwa eine gute Note für die Heimküche eine schlechte Note in der Dekubitusprophylaxe in der Gesamtnote ausgleichen könne. Zudem werde oft eher die Dokumentation pflegerischer Leistungen benotet als die tatsächlich erbrachten oder eben nicht erbrachten Leistungen. Auch den Pflegekassen geht die aktuelle Bewertungssystematik nach eigenem Bekunden nicht weit genug. Sie wollen die bislang von sehr gut bis mangelhaft reichende Skala um die Note 6 erweitern, um in Verbindung mit den vorgeschlagenen Kernkriterien noch mehr Transparenz zu erreichen.
Zu den Kernkriterien sollen zum Beispiel solche zur Dekubitusprophylaxe, dem Ernährungszustand und der Flüssigkeitsversorgung, der Sturzprophylaxe oder auch freiheitseinschränkenden Maßnahmen zählen. Für jedes nicht erfüllte Kriterium soll die Gesamtnote des Heims zwingend um 0,2 Notenstufen herabgesetzt werden, im schlechtesten Fall also um drei volle Noten. In einem neuen Stichprobenmodell sollen zudem künftig unabhängig von der Einrichtungsgröße neun Personen begutachtet werden, jeweils drei zufällig ausgewählte Bewohner aus den drei Pflegestufen. So soll dem Fakt Rechnung getragen werden, dass unmöglich alle Bewohner überprüft werden können, aber zugleich vergleichbare Ergebnisse und häufiger bewertete Kriterien erreicht werden. Davon will sie sich auch von den Heimbetreibern nicht abbringen lassen. „Sollte die Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, werden wir die aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen neu geschaffene Schiedsstelle anrufen“, kündigte Spitzenverbandsvorstand Kiefer an.
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==Weblinks==
Weitere Weblinks zu dem Thema Pflegequalität:
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Version vom 4. April 2012, 10:17 Uhr

Pflege ist eine Dienstleistung und unterliegt im Wirtschaftskreislauf denselben Einflüssen wie jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung auch. Mit dem Begriff "Qualität" ist immer die Güte oder Beschaffenheit eines Produktes oder einer Dienstleistung in Bezug zu seiner Eignung für bestimmte Zwecke gemeint (nach DIN ISO 8402 und DIN ISO 9004).

In der Pflege wird die besondere Qualität einer Dienstleistung in erster Linie vom Patienten oder Heimbewohner wahrgenommen und bewertet. Aber auch die Angehörigen, die Fachkräfte, das Management oder der Träger einer Einrichtung, und nicht zuletzt die Kranken- und Pflegekassen, setzen bestimmte Erwartungen in die Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

Nach Donabedian (1966 - zunächst unabhängig vom Berufsfeld Pflege) :

Qualität ist der "Grad an Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Versorgung" (so noch sehr abstrakt)

Allg. akzeptiert ist seine Unterteilung der gesamten Qualität in

  • Strukturmerkmale (vorhandene Rahmenbedingungen, Ausstattung, zu beachtende Regelwerke)
  • Prozessmerkmale (wie die Pflege erbracht wird, auch Zwischenkontrollen. Analyse von Abläufen, Ablaufkontrollen, auch das Verhalten von Vorgesetzten in dieser Funktion. Dabei geht es um die Art der Durchführung und den Umfang der erforderlichen Leistungen sowie die Zielsetzung. Die anzustrebende und für alle verbindliche Qualitätsstufe wird festgelegt und beschrieben.)
  • Ergebnismerkmale (Jeweils klare Kriterien erforderlich, Outcome-Forschung)

Danach geht auch der Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Prüfungen vor.

Zu den Ergebnismerkmalen: Die Qualität der Pflege lässt sich am einfachsten bestimmen, wenn der unterschiedliche Blickwinkel auf das Endergebnis beachtet werden (auch die dahinter stehenden Interessen):

  • Aus Sicht der PatientIn / KundIn: Heilungserfolg
  • Aus Sicht der Versicherung: die vertr. vereinbarten Leistungen wurden im vollen Umfang erbracht
  • . . . und so weiter

Ergebnisqualität : ist also - das Ausmaß der Zufriedenheit des Bewohners / Patienten - wie weit Erwartungen werden erfüllt wurden (auch der beteiligten Berufsgruppen) - pflegerische Evaluation (vollständig oder teilweise erreichte Pflegeziele) - Summe / Resultat der Bemühungen aller erbrachten Leistungen

Strukturmerkmale der PQ

Strukturqualität Verbrauchsgüter Leitungspersonal Leit.org./Kommun.mittel (Gesetze) Ausstattung Personal (Berufsgrupp.+Qualifik.) Pflege- u. Org.standards Architektur Fähigk. Pers.spitzen aufzufangen Arb.organ. (zB Ü ergebe, -einteilung, DA zum Doku.system)


Strukturqualitätsverordnung (Brandenburg)

Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz

(Strukturqualitätsverordnung-SQV)

Vom 28. Oktober 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 74])


Auf Grund des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. I S. 298) verordnet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

Inhaltsübersicht
  • Strukturqualitätsverordnung (Brandenburg 2010, Nachfolge Heimgesetz)
    • § 1 Allgemeine Grundsätze
    • § 2 Leitung
    • § 3 Beschäftigte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • § 4 Fachkräfte
    • § 5 Anwesenheit von Fachkräften
    • § 6 Fort- und Weiterbildung
    • § 7 Persönliche Ausschlussgründe
    • § 8 Wohnflächen und Ausstattung
    • § 9 Räume zur besonderen Nutzung
    • § 10 Bewegungsfreiheit
    • § 11 Sanitäre Ausstattung
    • § 12 Zugang zu Kommunikations- und Informationsmedien
    • § 13 Ordnungswidrigkeiten
    • § 14 Übergangsvorschriften
    • § 15 Inkrafttreten

MDK

Die Heimnoten des MDK sind keine Pflegenoten


Weblinks

Weitere Weblinks zu dem Thema Pflegequalität: