Pflegebedürftige Menschen: Unterschied zwischen den Versionen
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de>Aaaah K (Pflegebedürftige) |
de>Wi00194 K (hat „Pflegebedürftigen Menschen“ nach „Pflegebedürftige Menschen“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Version vom 26. Februar 2012, 10:22 Uhr
Pflegebedürftige Personen — Pflegebedürftigkeit — Menschen mit Pflegebedarf
Um als Versicherter Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss der Versicherte pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI sein. Der gesetzliche Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt jedoch nur bestimmte Kriterien, so dass Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes nicht deckungsgleich sein muss mit dem tatsächlichen Pflegebedarf einer bestimmten Person.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff des Gesetzes stößt wegen seiner Verengung auf Zeitrichtwerte auf Kritik.