Stellenbeschreibung für eine WBL (Muster)
Diese Stellenbeschreibung für eine Wohnbereichsleitung in einem Pflegeheim enthält eine sehr umfassende Aufgabenbeschreibung unter: Beschreibung, Anforderungen an den Stelleninhaber, Pflegerische Aufgaben, Qualitätsmanagement, Beratung und Information, Verwaltung und Organisation, Personalbezogene Aufgaben, Organisation und Verwaltung, Verwaltungsbezogene Aufgaben und schließlich in einer Kommunikationsbild genannten Auflistung von potentiellen Sendern/Empfängern von Kommunikation. Dagegen ist der Absatz über die Zielsetzung mit 11 Punkten vergleichsweise knapp (und unbestimmt) geblieben.
Stellenbeschreibung der Wohnbereichsleitung in der Pflege
Bezeichnung der Einrichtung
Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin
Stelleninhaberin:
Bezeichnung der Stelle: Wohnbereichsleitung
Arbeitsbereich: Wohnbereich
Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung:
Zuordnung der Stelle
wird vertreten von Heimleitungen
unmittelbar vorgesetzte Dienststelle:
nachgeordnete Mitarbeiter: Alle im Pflegeheim tätigen Mitarbeiter des Wohnbereiches sowie andere Mitarbeiter des Wohnbereiches nach ausdrücklicher Anordnung
weisungsbefugt: allen oben genannten Mitarbeitenden im Wohnbereich
Beschreibung
Die Sicherung der Lebenszufriedenheit der Bewohner ist die wichtigste Aufgabe des Stelleninhabers. Dies geschieht durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung. Die Wohnbereichsleitung pflegt zudem die Beziehungen zwischen Bewohnern, persönlichen Bezugspersonen und Mitarbeitern.
Innerhalb des Wohnbereichs ist die Wohnbereichsleitung verantwortlich für die Erfüllung der gemeinsamen Grundsätze zur Qualitätssicherung gemäß § 80 bzw. § 75 SGB XI.
Zudem hat die Wohnbereichsleitung personelle Pflichten: Durch zweckmäßige Personaleinsatzplanung und Arbeitsablaufgestaltung sichert sie die Arbeitszufriedenheit im pflegerischen Team. Sie leitet ihr unterstellte Mitarbeiter, überprüft deren Arbeit und greift ggf. korrigierend ein. Sie beteiligt sich außerdem an der Ausbildung von Schülern und Praktikanten.
Eine weitere Aufgabe ist die Koordinierung des Wohnbereichsgeschehen mit anderen Leistungsbereichen der Pflegeeinrichtung und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung.
Anforderungen an den Stelleninhaber
Fachliche Qualifikation
abgeschlossene dreijährige Ausbildung im Bereich Altenpflege, Krankenpflege
eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung
eine entsprechende Weiterbildung
Persönliche Eignung
Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
Fähigkeit, Verantwortung wahrzunehmen
Organisationsfähigkeit
innere Ausgeglichenheit
Ausdauer
Initiative und Einsatzbereitschaft
Wille und Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
eigene Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstreflexion
Kontaktfreude und -fähigkeit
Fähigkeit, Probleme zu erkennen, Problemlösungsverfahren und planen und diese durchzuführen
Fähigkeit, sich ein objektives Urteil zu bilden und Beurteilungen vorzunehmen
Durchsetzungsvermögen
Umsetzungsfähigkeit
Fähigkeit zur Motivation
pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen
Teamfähigkeit
Fähigkeit zur Bewältigung von Konflikten
Zielsetzung
- Sicherung der Lebenszufriedenheit unserer Bewohner durch eine individuelle, aktivierende und ganzheitliche Pflege und Betreuung.
- Erstellung, Weiterführung und Umsetzung eines modernen Pflegekonzeptes. Mitgestaltung eines modernen und praxisnahen Leitbildes.
- Führung des Wohnbereiches, die sicherstellt, dass die Bedürfnisse der Bewohner, der Mitarbeiter und der Heimleitung in Einklang gebracht werden.
- Sicherung einer modernen und ganzheitlichen Betreuung, die die Freiheit, die Würde und die Individualität eines jeden Bewohners respektiert.
- Berücksichtigung der heimspezifischen Besonderheiten und Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen
- Integration des Wohnbereiches in das Gemeinwesen des gesamten Heimes
- Sicherung der Arbeitszufriedenheit unserer Pflegekräfte durch sinnvollen Einsatz des Personals, kooperativen Führungsstil und Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen.
- Schaffung eines Umfeldes, in dem Schüler und Praktikanten sinnvoll angeleitet und ausgebildet werden.
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
- Sicherstellung eines gepflegten optischen Eindrucks des Wohnbereiches
- Bewohnerbezogene Aufgaben (nach Absprache mit der Heimleitung.)
Pflegerische Aufgaben
- Übernahme von Leitungsaufgaben und ergänzend dazu Pflege und Betreuung der Bewohner
- Sicherung einer an physischen und psychosozialen Bedürfnissen orientierten modernen Pflege und Betreuung des Bewohners
- Sicherstellung einer optimalen pflegerischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden.
- Erstellung von Pflegeanamnesen und Pflegeplanungen in enger Kooperation mit dem Bewohner, Betreuer, Angehörigen, Pflegekräften, Ärzten sowie Therapeuten,evtl. Heimleitung
- Überwachung und Kontrolle der fachgerechten Grundpflege und Behandlungspflege
- Sicherstellung einer fachgerechten Durchführung der vom Arzt angeordneten Maßnahmen
- Durchführung oder Anordnung und Kontrolle von Prophylaxen (Dekubitus, Pneumonie, Thrombose)
- Kontrolle der freiheitsentziehenden Maßnahmen
Qualitätsmanagement,teilweise in Zusammenarbeit mit Heimleitung
- Entwicklung und Umsetzung eines bewohnerorientierten Betreuungskonzeptes
- Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
- Sicherstellung der Umsetzung des Pflegeleitbilds und Pflegekonzepts sowie der Qualitäts- und Pflegestandards.
- gründliche Überprüfung der Qualität aller durchgeführten Pflege-, Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen.
- Organisation und Teilnahme an Visiten, Arzt - und Fallbesprechungen
- schriftliche Dokumentation aller Ereignisse und Tätigkeiten
- Kontrolle der Qualität der Pflegedokumentation. Sicherstellung einer zeitnahen Korrektur etwaiger Fehler.
- Durchführung von regelmäßigen Fallbesprechungen und Pflegevisiten
Beratung und Information
- Organisation der Teilnahme von Bewohnern an internen und externen Veranstaltungen
- Informieren der Bewohner/innen über alle sie betreffenden Vorgänge innerhalb der Pflegeeinrichtung und des Wohnbereiches
- Mitwirkung bei der Heimaufnahme und praktische Hilfe in der Eingewöhnungsphase eines neuen Bewohners
- Aufrechterhaltung der Kommunikation mit sämtlichen Bewohnern des Wohnbereiches
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege mit Ärzten, Seelsorgern und Sozialarbeitern
- Förderung der Kommunikation zwischen jedem Bewohner und seinen Familienangehörigen und Freunden
- Annahme und Bearbeitung von Beschwerden und Bewohnerwünschen
Verwaltung und Organisation
- Kooperation mit anderen Diensten wie Physiotherapeuten, Beschäftigungstherapie
- Sicherstellung des korrekten Datenaustausches zwischen Verwaltung und Wohnbereich
- Sicherstellung einer optimalen Einstufung aller Bewohner und enge Kooperation mit den MDK-Gutachtern.
- Mithilfe bei der Organisation und Durchführung von Feiern (z.B. Sommerfest, Weihnachten)
Personalbezogene Aufgaben
Einsatzplanung
- Mithilfe bei der Erstellung von Dienstplänen und Urlaubsplänen, die den gesetzlich gültigen Vorschriften entsprechen und sich an den Wünschen der Bewohner und den Mitarbeitern orientieren.
- Einsatz des Personals unter Beachtung des Dienstplanes
- Meldung von Ausfällen und Erkrankungen an die Pflegedienstleitung
- Ggf. selbständige Anforderung von Ersatzkräften
- Teilnahme an Einstellungsgesprächen und Mitwirkung bei der Besetzung von Stellen im Wohnbereich
Ausbildung und Anleitung
Vorstellen eines neuen Mitarbeiters in der gesamten Einrichtung Einarbeitung und Anleitung neuer Mitarbeiter Organisation aller notwendigen Einweisungen für den neuen Mitarbeiter (z.B. in die EDV-Pflegedokumentation) aktive und regelmäßige Teilnahme berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen (intern und extern) Mithilfe bei der Bestimmung des aktuellen Fortbildungsbedarfes Motivation der Mitarbeiter zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen Mithilfe bei der Auswahl geeigneter Fortbildungsanbieter. Mithilfe bei der Bewertung von Fortbildungsanbietern nach Abschluss der Weiterbildung. Erstellung einer sinnvollen Anleitung von Schülern und Praktikanten
Kontrolle der Arbeitsleistung
Durchführung der Dienstaufsicht, Anleitung, Kontrolle und Fürsorgepflicht für alle unterstellten Pflegekräfte im Wohnbereich bei Bedarf Korrektur der Arbeitsausführung (etwa durch regelmäßige Pflegevisiten) ggf. Erteilung mündlicher oder schriftlicher Ermahnungen. Meldung von Dienstvergehen an vorgesetzte Stellen besondere Kontrolle und Aufsicht für die praktische Ausbildung der Schüler und Praktikanten Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit und des Ausgleichs der Mehrarbeit Kontrolle der hygienischer Verhältnisse, sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen Kontrolle ob den Mitarbeitern das Pflegekonzept / Pflegeleitbild bekannt sind
Austausch von Informationen
Durchführung von regelmäßigen Teambesprechungen aller Mitarbeitern des Wohnbereiches Sicherstellung der Kommunikation und Information innerhalb des Teams Teilnahme bei Gesprächen mit Mitarbeitern während der Probezeit (nach einem Monat, nach drei Monaten und kurz vor Ende der Probezeit) Teilnahme bei Kritikgesprächen mit Mitarbeitern Teilnahme an Besprechungen mit der Heimleitung
Organisation und Verwaltung
Mithilfe bei der Erstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen für Mitarbeiter Vertretung der Mitarbeiterinteressen gegenüber der Pflegedienstleitung und anderen Stellen
Verwaltungsbezogene Aufgaben
- Information, der Heimleitung und der Verwaltung über wichtige Entwicklungen und Vorkommnisse im Wohnbereich
- Kooperation mit Behörden, Verbänden und Institutionen
- Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Bestellung und fachgerechte Lagerung von Medikamenten, Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Überwachung der Betriebssicherheit von Apparaten und Einrichtungen
- Sicherung einer wirtschaftlichen Verwendung von Pflegematerialien
- Meldung von Mängeln und Schäden aller Art an die zuständigen Abteilungen sowie Kontrolle frist- und ordnungsgemäßen Beseitigung
- Terminvereinbarungen für Arztbesuche, Betreuerbesuche
- Begleitung des MDK bei den Pflegeeinstufungen
Kommunikationsbild
Zur Sicherung der optimalen Betreuung der Bewohner und eines reibungslosen Arbeitsablaufes innerhalb des Wohnbereiches unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen
zur Heimleitung
zu den behandelnden Ärzten
zu Apotheken
zur Verwaltung
zum Pflegepersonal des eigenen Wohnbereiches
zu den Interessenvertretern der Bewohner/-innen
zu den Ausbildungsstätten der Schüler/-innen und Praktikanten
zur Hauswirtschaftsleitung, Küchenleitung und Wohnbereichshilfe
zum Therapie- und Transferdienst
zu Beschäftigungstherapeuten
zu Angehörigen und sonstigen den Bewohnern und Bewohnerinnen nahestehenden Personen
zu Betreuern
zu den Personalvertretungsgremien
zu den Seelsorgern
Klausel, Vorbehalte
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.
Kritikpunkte
Der Aufbau des Musters ist gemischt. Er enthält funktional orientierte Beschreibungen und andere Teile sind an der Aufbau- und Ablauforganisation orientiert. Dadurch wirkt der Entwurf uneinheitlich.
Zum Abschnitt Beschreibung
Durch die Sätze "Die Sicherung der Lebenszufriedenheit der Bewohner ist die wichtigste Aufgabe des Stelleninhabers. Dies geschieht durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung. Die Wohnbereichsleitung pflegt zudem die Beziehungen zwischen Bewohnern, persönlichen Bezugspersonen und Mitarbeitern."
- wird die WBL eigentlich gezwungen, jede Bewohnerin selbst zu versorgen. Nach dem Wortlaut ist nicht die Anleitung der Mitarbeitenden ist ihre Aufgabe.
- auch durch den Abschnitt Kommunikationsbild wird, wörtlich genommen, nicht geklärt, was zu dieser Kommunikationspflege in der Realität gehören soll.
Zum Abschnitt Kommunikationsbild Der Satz "Zur Sicherung der optimalen Betreuung der Bewohner … unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen zur Heimleitung, zu den behandelnden Ärzten, zu Apotheken, zur Verwaltung usw." heißt doch, wenn man es mal in gutes Deutsch übersetzt nur: "Zur Sicherung etc. gehorcht der Stelleninhaber dem Vorgesetzten." Kann es das im Jahr 52 nach der Verabschiedung des GG noch geben? Spaß beiseite. Der Satz wurde tatsächlich so geschrieben und gemeint.
Zum Abschnitt Klausel
Dieser Abschnitt enthält neben einer Generalklausel, die alles bedeuteten kann (aber nicht Nichts!) sagt die Klausel, dass der Arbeitgeber einseitig die Stellenbeschreibung jederzeit ändern kann. (Aus Sicht mancher Arbeitgeber wahrscheinlich nicht mal eine Besonderheit sondern eine Selbstverständlichkeit.)