Trennung von Oberraderach und Unterraderach
Die beiden Ansiedlungen Oberraderach und Unterraderach hatten sich als Anhang zum Schloss gebildet. Der letzte Ritter verkaufte 1278 das obere Dorf (heute Raderach) zusammen mit dem Schloss und trennte so die beiden Ansiedlungen. Das untere Dorf (heute Unterraderach) wurde den Herren von Berg zugeschlagen. Die zweite Teilung der beiden Dörfer erfolgte während der großen Umwälzungen der Säkularisation durch Napoleon, als das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg gebildet wurden. Die Rheinbundakte vom 12.6.1806 regelte den Besitz im Seekreis. Württemberg wollte dies nicht anerkennen, denn es beanspruchte über die innerhalb der Grenzen der Landvogtei Weingarten gefallenen Besitzungen aufgrund der Grafenrechte die volle Landeshoheit. Erst der Staatsvertrag vom 31.12.1808 beseitigte die Differenzen mit Baden, das sich diesem Anspruch widersetzte. Damals verzichtete Württemberg auf alle Hoheitsrechte über viele Orte, die wie Oberraderach vorher zur Landvogtei Weingarten gehört hatten. Unterraderach wurde württembergisch. So erklärt sich, warum aus den beiden Dörfern gleichen Namens keine Gemeinsamkeiten erwachsen konnten.
Oberraderach war in den Folgejahren lange Zeit die kleinste selbstständige Gemeinde im Amtsbezirk Überlingen. 1860 zählte es 84 Einwohner, die in 14 Wohngebäuden lebten und 660 Morgen Acker, Wiesen, Waldungen und Weideland umtrieben.
Quellen und Verweise
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