Transplantationsgesetz
Zur Organspende
Mit vollem Namen „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ wird 2012 die Entscheidungslösung in der BRD zum Gesetz erhoben. Damit werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung auch zu dokumentieren. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren. Zudem wird mit dem Gesetz die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und umfassend geregelt. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Weitere Informationen gibt es unter: Organspende-Info.de