Pflegequalität

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Pflege ist eine Dienstleistung und unterliegt im Wirtschaftskreislauf denselben Einflüssen wie jedes andere Produkt oder jede andere Dienstleistung auch. Mit dem Begriff "Qualität" ist immer die Güte oder Beschaffenheit eines Produktes oder einer Dienstleistung in Bezug zu seiner Eignung für bestimmte Zwecke gemeint (nach DIN ISO 8402 und DIN ISO 9004).

In der Pflege wird die besondere Qualität einer Dienstleistung in erster Linie vom Patienten oder Heimbewohner wahrgenommen und bewertet. Aber auch die Angehörigen, die Fachkräfte, das Management oder der Träger einer Einrichtung, und nicht zuletzt die Kranken- und Pflegekassen, setzen bestimmte Erwartungen in die Qualität der erbrachten Dienstleistungen.

Nach Donabedian (1966 - zunächst unabhängig vom Berufsfeld Pflege) :

Qualität ist der "Grad an Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Versorgung" (so noch sehr abstrakt)

Allg. akzeptiert ist seine Unterteilung der gesamten Qualität in

  • Strukturmerkmale (vorhandene Rahmenbedingungen, Ausstattung, zu beachtende Regelwerke)
  • Prozessmerkmale (wie die Pflege erbracht wird, auch Zwischenkontrollen. Analyse von Abläufen, Ablaufkontrollen, auch das Verhalten von Vorgesetzten in dieser Funktion. Dabei geht es um die Art der Durchführung und den Umfang der erforderlichen Leistungen sowie die Zielsetzung. Die anzustrebende und für alle verbindliche Qualitätsstufe wird festgelegt und beschrieben.)
  • Ergebnismerkmale (Jeweils klare Kriterien erforderlich, Outcome-Forschung)

Danach geht auch der Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Prüfungen vor.

Zu den Ergebnismerkmalen: Die Qualität der Pflege lässt sich am einfachsten bestimmen, wenn der unterschiedliche Blickwinkel auf das Endergebnis beachtet werden (auch die dahinter stehenden Interessen):

  • Aus Sicht der PatientIn / KundIn: Heilungserfolg
  • Aus Sicht der Versicherung: die vertr. vereinbarten Leistungen wurden im vollen Umfang erbracht
  • . . . und so weiter

Ergebnisqualität : ist also - das Ausmaß der Zufriedenheit des Bewohners / Patienten - wie weit Erwartungen werden erfüllt wurden (auch der beteiligten Berufsgruppen) - pflegerische Evaluation (vollständig oder teilweise erreichte Pflegeziele) - Summe / Resultat der Bemühungen aller erbrachten Leistungen

Strukturmerkmale der PQ

Strukturqualität Verbrauchsgüter Leitungspersonal Leit.org./Kommun.mittel (Gesetze) Ausstattung Personal (Berufsgrupp.+Qualifik.) Pflege- u. Org.standards Architektur Fähigk. Pers.spitzen aufzufangen Arb.organ. (zB Ü ergebe, -einteilung, DA zum Doku.system)


Strukturqualitätsverordnung (Brandenburg)

Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz

(Strukturqualitätsverordnung-SQV)

Vom 28. Oktober 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 74])


Auf Grund des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. I S. 298) verordnet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

Inhaltsübersicht
  • Strukturqualitätsverordnung (Brandenburg 2010, Nachfolge Heimgesetz)
    • § 1 Allgemeine Grundsätze
    • § 2 Leitung
    • § 3 Beschäftigte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • § 4 Fachkräfte
    • § 5 Anwesenheit von Fachkräften
    • § 6 Fort- und Weiterbildung
    • § 7 Persönliche Ausschlussgründe
    • § 8 Wohnflächen und Ausstattung
    • § 9 Räume zur besonderen Nutzung
    • § 10 Bewegungsfreiheit
    • § 11 Sanitäre Ausstattung
    • § 12 Zugang zu Kommunikations- und Informationsmedien
    • § 13 Ordnungswidrigkeiten
    • § 14 Übergangsvorschriften
    • § 15 Inkrafttreten