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Mit '''Betreuung''' ist hier die juristische Seite, das '''Betreuungsrecht''' gemeint. Z. B. wenn Angehörige nicht mehr selbst entscheiden können: Wer übernimmt da | Mit '''Betreuung''' ist hier die juristische Seite, das '''Betreuungsrecht''' gemeint. Z. B. wenn [[pflegebedürftigkeit|pflegebedürftige]] Angehörige nicht mehr selbst entscheiden können: Wer übernimmt da deren Vertretung in finanziellen und rechtlichen Entscheidungen/Fragen - Bestellung - Haftung? Gibt es Kontrollen gegen Ausnutzung und Verschwendung? | ||
Das örtliche Amtsgericht entscheidet über die Person der/des Betreuerin/-ers. | |||
Version vom 24. Juni 2013, 10:01 Uhr
Mit Betreuung ist hier die juristische Seite, das Betreuungsrecht gemeint. Z. B. wenn pflegebedürftige Angehörige nicht mehr selbst entscheiden können: Wer übernimmt da deren Vertretung in finanziellen und rechtlichen Entscheidungen/Fragen - Bestellung - Haftung? Gibt es Kontrollen gegen Ausnutzung und Verschwendung?
Das örtliche Amtsgericht entscheidet über die Person der/des Betreuerin/-ers.
Ratgeber
- Florian Enzensberger (Autor), Thomas Maulbetsch (Autor), Wolfgang Roth (Autor), Joachim Müller (Autor), Bernhard F. Klinger: Betreuung von Angehörigen: Bestellung - Aufgaben, Rechte und Pflichten - Kosten - Haftung. Antworten auf alle wesentlichen Fragen zum Betreuungsrecht. Stern-Ratgeber, Linde Verlag, 2012. ASIN: ??, ca. 9 €