Geschichte zum Dorfplatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Januar 2024, 13:01 Uhr
Sowohl der Standort der Kapelle wie auch der Platz davor stehen in engem Zusammenhang mit dem Schloss:
Mit dem Besitz des Schlosses war nämlich die Gerichtsbarkeit verbunden, d.h. der jeweilige Besitzer hatte das Recht, über Untaten, die in der Umgebung begangen wurden, Gericht zu halten. Man nannte es das Mallgericht. Als Gerichtsort diente der Platz "Zum Lindenbrunnen". Laut Überlieferungen stand bis zum Kapellenbau im Jahre 1837 an dieser Stelle eine "ungeheure Linde" mit 15 Fuß Umfang, was nach den heutigen Maßeinheiten einem Umfang von 6 m entspräche. Neben der Linde befand sich ein großer Brunnen. An Gerichtstagen wurde unter dieser Linde Gericht gehalten, die Verurteilten wurden im Kerker des Schlosses eingesperrt, oder, wenn das Urteil auf Todesstrafe lautete, unter Begleitung der Bevölkerung auf dem Armsünderweg hinab zum Galgenacker geführt, wo der Henker wartete. Der Galgenacker befand sich nördlich von Raderach am Eingang zum Wald Heidengestied.
Den zum Tode Verurteilten wurde kein Begräbnis zuteil, sie wurden auf dem Galgenacker verscharrt. Nicht selten hat der spätere Besitzer des Galgenackers beim Ackern Gebeine gefunden. Später wurde der Acker mit Wald bepflanzt.
Einer Sage nach haben sich die armen Seelen der so Hingerichteten in das Waldgebiet "Hugeloh" (= Hochgerichtsacker) zurückgezogen, das an der Grenze zu Leimbach liegt. Sie hielten sich dort als Waldgeister auf und erschreckten Wanderer und durchziehende Kaufleute so sehr, dass sich zur Nachtzeit niemand mehr in dieses Waldgebiet traute.
Quellen und Verweise
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