Generikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Januar 2024, 12:01 Uhr
Wenn der Patentschutz für ein vor wenigen Jahren erfundenes Medikament ausgelaufen ist, sind meist auch Generika, davon die Einzahl = Generikum, Nachahmerprodukte auf dem Markt. Sie enthalten den gleichen Wirkstoff, sind aber erheblich billiger. Wenn nicht besonders triftige Gegengründe vorliegen, wird der Arzt in aller Regel nicht mehr das ursprüngliche Medikament, sondern ein solches neues Generikum, also eigentlich das alte Medikament, nur von einer anderen Firma, verschreiben. Von der Krankenkasse wird er dazu aus Sparsamkeit auch aufgefordert.
Beispiel: Das Schmerzmittel Aspirin® vom Bayer-Konzern wurde 1899 zum Patent angemeldet. Nach Ablauf der Schutzfrist kamen Nachahmerpräparate auf dem Markt, z. B. Wortkombinationen mit dem chemischen Namen Acetylsalicylsäure, bzw. kurz ASS.
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