Gemeindereform 1971: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Januar 2024, 13:01 Uhr
Im Jahre 1971 wurde die Gemeinde im Rahmen der Gemeindereform vor die Wahl gestellt, sich entweder nach Friedrichshafen oder Markdorf anzugliedern.
Wirtschaftlich gesehen war Raderach bereits nach FN orientiert. Die Großindustrie bot Arbeitsplätze. Nach und nach verwandelten sich die 14 nach Kriegsende bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe , sodass bis 1971 noch 5 Betriebe mit Milchwirtschaft übrig blieben. Die Struktur der landwirtschaftlichen Flachen veränderte sich. Aus den Acker- und Weideflächen wurden Obstanlagen. Von 207 Einwohnern hatten 1971 rund 50 ihren Arbeitsplatz in FN.
So war es nicht verwunderlich, dass sich beim Bürgerentscheid am 7.11.1971 von 135 Stimmberechtigten 80 für und 22 gegen einen Anschluss nach Friedrichshafen entschieden. Am 1.12.1971 kam es zur Eingliederung unserer Gemeinde nach FN, die Kreis- und Regierungsbezirksgrenzen überschritt. Die Stadt Friedrichshafen verpflichtete sich in der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Raderach in die Stadt FN, für den Stadtteil Raderach die Ortschaftsverfassung nach der Gemeindeordnung einzuführen.
Quellen und Verweise
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