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Auch eine Ehefrau ist nicht "automatisch" die Betreuerin ihres Mannes in allen Fragen. Oder auch nicht der Sohn für die stark pflegebedürftige Mutter. | |||
Das örtliche [[Amtsgericht]] entscheidet auf Antrag über die Person der/des Betreuerin/-ers. | |||
Es geht dabei auch um Mündigkeit und Vormundschaft, Vollmachten u. ä. Begriffe aus dem [[BGB]] | |||
Version vom 24. Juni 2013, 10:31 Uhr
Mit Betreuung ist hier die juristische Seite, das Betreuungsrecht gemeint. Z. B. wenn pflegebedürftige Angehörige nicht mehr selbst entscheiden können: Wer übernimmt da deren Vertretung in finanziellen und rechtlichen Entscheidungen/Fragen - Bestellung - Haftung? Gibt es Kontrollen gegen Ausnutzung und Verschwendung?
Auch eine Ehefrau ist nicht "automatisch" die Betreuerin ihres Mannes in allen Fragen. Oder auch nicht der Sohn für die stark pflegebedürftige Mutter.
Das örtliche Amtsgericht entscheidet auf Antrag über die Person der/des Betreuerin/-ers.
Es geht dabei auch um Mündigkeit und Vormundschaft, Vollmachten u. ä. Begriffe aus dem BGB
Ratgeber
- Florian Enzensberger (Autor), Thomas Maulbetsch (Autor), Wolfgang Roth (Autor), Joachim Müller (Autor), Bernhard F. Klinger: Betreuung von Angehörigen: Bestellung - Aufgaben, Rechte und Pflichten - Kosten - Haftung. Antworten auf alle wesentlichen Fragen zum Betreuungsrecht. Stern-Ratgeber, Linde Verlag, 2012. ASIN: ??, ca. 9 €